Handschellen im Sicherheitsdienst

5 Antworten

Letztendlich ist es egal, ob du jemanden mit deinen Händen festhältst oder Handschellen benutzt. Dabei begibt man sich sehr schnell auf sehr dünnes Eis. Wie hier von anderen Usern schon richtig geschrieben wurde, darf man jemanden nur unter bestimmten Voraussetzungen festhalten, da man ihn dabei seiner Freiheit beraubt. Da die Freiheit eines der höchsten Güter ist, gibt es nur wenige Gründe, diese einzuschränken. Man sollte genau wissen, wann man die Freiheit einer anderen Person einschränken darf und wann nicht, ansonsten droht Ärger mit der Justiz.

Guten Tag ,

Handschellen darfst du dann anlegen wenn keine Obrigkeitliche Hilfe ( Polizei oder andere Sicherheitsämter ) zu erlangen ist. Hier passt vorallem der Paragraf

 § 127 Abs 1 StPO

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.

 - (Sicherheitsdienst, Fixierung)

§ 127 StPO

Das solltest du aber auf deiner Schulung gelernt haben.

Hallo ich komme aus der Branche bin ladendetektiv und doorman. Handschellen dürfen zur Fixierung eines beschuldigten nur genutzt werden, wenn er z.b. dir gegenüber gewalttätig wird oder aber er um sich schlägt und dabei die Gefahr besteht , dass er dich bzw. unbeteiligte Person schädigen könnte/wird. Lieben Gruss

Du darfst zumindest, falls eine Straftat begangen wurde, die Identität nicht feststellbar ist und der täter zu flüchten versucht vom Jedermannsrecht gebrauch machen und denjenigen festsetzen, z.B. mit Handschellen. Wenn sich derjenige dabei aber unverschuldet verletzt kannst du belangt werden.

stinkertum  20.07.2014, 07:19
Wenn sich derjenige dabei aber unverschuldet verletzt kannst du belangt werden.

dass man ihn nicht misshandelt, ist wohl klar. wenn er sich bei der Festnahme verletzt, hat er Pech gehabt. Stellt er sich nachher als unschuldig heraus, hat der Sicherheitsdienstmitarbeiter generell ein Problem, egal ob er sich verletzt hat, oder nicht.

Weil dann scheint er ja offensichtlich nicht die Bedingungen des § 127 StPO beachtetz u haben

oliberlin  23.07.2014, 05:52
@stinkertum
wenn er sich bei der Festnahme verletzt, hat er Pech gehabt.

Nö, hat er nicht, denn so pauschal wäre das ein Freifahrtsschein für jegliche, noch so brutale Festnahme. Konkret: Wendet man die Handfesseln z.B. nicht sachgemäß an (z.B. wenn sie zu eng sind, wenn sie nicht arretiert sind, wenn sie schlecht gewartet oder gar rostig oder defekt sind) und verletzt sich der Verdächtige dadurch bei der Festnahme ist der Sicherheitsmitarbeiter der Dumme, selbst wenn die Bedingungen des § 127 StPO ansonsten beachtet wurden. Fehlt dem Sicherheitsmitarbeiter z.B. der Nachweis, dass er in der Anwendung der Handfesseln geschult ist kann das ratzfatz nach hinten los gehen.

JamesGerling  22.07.2014, 08:26

Sorry, Halbwissen..... ich nehme ein einfaches Beispiel auf 2 Varianten...

a) Täter schlitzt in einer S-Bahn Sitze auf (Sachbeschädigung) Sicherheitsdienst stellt ihn, Taschenmesser wird fallen gelassen, Widerstand nicht geleistet, gemeinsam wartet man auf die Polizei

b) Täter schmiert mit Edding auf Wänden und Fenstern der S-Bahn, Sicherheitsdienst stellt ihn, Täter greift an, wird überwältigt, nachdem Täter Kooperation zugesagt hat wird er "losgelassen" Täter greift wieder an, diesmal überwältigt und fixiert, da weitere Angriff wahrscheinlich sind, Täter bleibt bis zum eintreffen der Polizei fixiert o. wird wegen Koopertion auch wieder entfesselt.

Handfesseln werden ausschließlich im Rahmen der Notwehr und Nothilfe eingesetzt... eine Fixierung mit HF wegen einer Straftat ohne Notwehr kann übel ins Auge gehen.

Werden dem Täter die HF berechtigt angelegt und er verletzt sich, ist auch hier ein negatives Nachspiel möglich, wen die Handfesseln wegen Qualitätsmängeln (z.B. schare Kanten) oder Mängeln in der Sachkenntnis (anlegen von HF) Verletzungen verursacht haben.

Bei der Polizei sieht die Geschichte/Argumentation anders aus, gehe ich jetzt aber wegen Halbwissen ;) nicht drauf ein.