Hallo zusammen, meine Tochter ist 18 und mitte des Monats ausgezogen. Steht ihr das Kindergeld für den Auszugsmonat in voller Höhe zu oder anteilmäßig?

5 Antworten

Wenn du es vor dem Auszug schon hattest,dann sollte es dir ganz zustehen,denn du bzw.die Eltern sind normalerweise die Berechtigten !

Denn sie selber hätte ja erst einen Antrag auf Abzweigung stellen können,wenn sie von euch keinen Unterhalt von min.dem Kindergeld bekommt und sie der Familienkasse eine eigene Wohnanschrift ( Meldebescheinigung ) nachweisen kann.

Also selbst wenn sie angenommen am 15.09.2015 ausgezogen wäre und hätte an diesem Tag den Antrag mit Nachweis abgeschickt,hättest du sicher für diesen Monat das Kindergeld noch bekommen,solltest du es nicht schon haben.

Denn die Familienkasse hätte das Kindergeld erst vorläufig eingestellt,wenn der Antrag in Bearbeitung wäre,dann hätte sie es auch erst ab Oktober nachgezahlt bekommen.

Ich würde ihr 50 % geben und damit sollte sie zufrieden sein.

Das Kindergeld wird an die Eltern gezahlt. Es ist ab den 18 Lebensjahr voll für den Barbedarf des Kindes zu verwenden. Dies kann auch in Naturalien, z.B. Bereitstellung der Wohnung und Nahrung erfolgen. Insoweit kann das Kindergeld schon in der ersten Monatshälfte verbraucht sein.

Das Kind kann aber über das Kindergeld hinaus einen Unterhaltsanspruch haben. Das wäre dann der Fall, wenn das Kind sich noch in der Erstausbildung befindet. Der Unterhaltsanspruch richtet sich hierbei gegen beide Elternteile im Verhältnis der Leistungsfähigkeit.





Da hängt der Haussegen wohl schief was?

Grundlegend würde ich anteilig sagen da du bis zum Auszugstag noch für Sie gesorgt hast.

Rein rechnerisch natürlich tatsächlich "pro rate temporis" also anteilig.

man kann sich aber auch mit aller Gewalt in die Haare bekommen.

ihr werdet euch doch nicht wegen der paar Kröten in die Haare kriegen? Gebt ihr doch das volle Geld, wird aber rechtlich gesplittet werden müssen; anteilmässig.

Es ist eure Tochter