Hallo zusammen, darf unser Vermieter drei Tage alte Zeitungen aus den Briefkästen rausnehmen und in den Papiercontainer werfen? Briefgeheimnis?

11 Antworten

Nein, das darf er nicht.

Was er da tut, nennt man Diebstahl. Mit dem Einstecken der Zeitung in Deinen Briefkasten geht die Zeitung in Dein Eigentum über. Der Briefkasten gehört zu Deiner Wohnung. Niemand darf etwas daraus ohne Deine Erlaubnis wegnehmen.

Mit Briefgeheimnis hat das nichts zu tun.

Weder der Vermieter noch dessen Bruder haben etwas aus deinem Briefkasten zu nehmen.

Sollte es bei dem einen oder anderen Mieter unordentlich am/im Briefkasten aussehen und die Ordnung im Hause wäre gestört kann der Vermieter eine Abmahnung schreiben, auch mit dem Mieter sprechen und Konsequenzen androhen.

Mehr nicht.

(Der Vermieter, nicht dessen Bruder!)

Vollkommen korrekt!

(Im deutschen Recht ist ein Abmahnung eine arbeitsrechtliche Maßnahme. Ich denke, daß es eher eine Mangelfeststellung mit Aufforderung der Beseitigung und Verzugsetzung sein dürfte. :-D )

Ähm - nö.

Alte Zeitungen fallen zwar nicht unters Briefgeheimnis. Aber zwischen den Zeitungen könnten ja wichtige Briefe sein.

ja, waren von vier Nachbarn je eine Zeitung

@NadineD31

Er darf das trotzdem nicht.

Macht bei uns auch keiner.

Auch alte Zeitungen sind Eigentum des Mieters. Das Eigentum eines andere Menschen wegzunehmen, ist Diebstahl. - > §242 und $248a StGB.

Ich finde das nicht in Ordnung. Ihn werden die Zeitungen gestört haben, sie haben bestimmt aus dem Briefkasten rausgeschaut o.ä., das fand er eher unordentlich oder so.

Ich hatte mal eine Nachbarin, die sich auch an aus Briefkästen herausschauenden Zeitungen vergriffen hat - und diese in die Tonne schmiss. Sie kontrollierte auch ansonsten den gesamten Müll. Also Privatsphäre war nicht.

So sind die Leute: neugierig....

ja, ich fand es nicht in Ordnung, war zwar nicht unsere, dennoch sprach ich ihn darauf an und bekam mit sehr lauter Stimme nur zu hören, dass er der Bruder vom Vermieter sei und das es sein gutes Recht sei, um für Ordnung zu sorgen. Ok, wären es zwei Wochen und die Zeitungen würden sich stapeln, hätte ich es noch einigermaßen nachvollziehen können, dies war aber nicht der Fall

@NadineD31

Na wenn es der Bruder vom Vermieter war und er wäre im Recht werde ich wohl auch bald mal eine Abmahnung vom Bruder des Chefs bekommen.

;-)

Etwas aus dem Besitz eines Menschen wegzunehmen, nennt man Diebstahl!

Die dir zugestellte Post (Zeitungen, Briefe etc.) sind dein Eigentum. Deren Entnahme aus deinem Briefkaste ist schlichtweg Diebstahl.

Mahne deshalb den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben ab und gib ihm dabei zu verstehen, dass du notfalls ihn wegen Diebstahl anzeigen oder / und Klage auf Unterlassung erheben wirst.

Miteinander reden könnte vernünftiger sein, als gleich in die Eskalation zu gehen.