Hallo ,wer kennt sich mit Nießbrauchsrecht aus?

3 Antworten

Mal grundsätzlich:

1.) Entmündigung gibt es schon lange nicht mehr. Man kann einen Menschen unter gerichtliche Besteuung stellen lassen. Das Gericht wird, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt, einen externen Betreuer bestellen ! Für das Ganze ist aber das Einverständnis der / des Betroffenen notwendig. Außerdem dürften die geschilderten Gründe für so ein Verfahren nicht ausreichen !

2.) Deine Freundin hat das Nießbrauchrecht an dem Anwesen, sie ist aber nicht Eigentümerin. Eigentümerin an dem gesamten Anwesen ist ihre Mutter !! Deine Freundin kann damit lediglich den Nutzen aus dem Anwesen ziehen.Natürlich hat ihre Mutter aus dem Wohnrecht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zum Erhalt ihrer Wohnung. Diese Pflichten müsste Deine Freundin ggf. einklagen.

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 09:47

Nein es ist anders herum, die Mutter ist Nießbraucher und die Tochter Eigentümerin. Danke für die Antwort

Lumpazi77  29.06.2016, 09:50
@PeKu18

Ja wie jetzt ? Du hast in der Frage geschrieben:

"

Meine Freundin hat ein Haus mit Grund,das sie von ihrer Mutter als Nießbrauch bekommen hat

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 09:54
@Lumpazi77

ich komme da selbst immer durcheinander,kenn sowas nicht also bitte um nachsicht! Die Mutter ist Nießbraucher also hat sie es ihre Tochter so übergeben,die Tochter ist Eigentümerin vom Haus usw.

Lumpazi77  29.06.2016, 09:57
@PeKu18

Da dürftest Du falsch liegen. Es wäre unlogisch, der Tochter das Haus zu überschreiben um sich anschließend den Nießbrauch und das Wohnrecht zu sichern. 

Obwohl bei weiterem Nachdenken, könnte das ein raffinierter Schachzug sein ?

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 10:00
@Lumpazi77

Also nochmal die Mutter hat der Tochter das Haus überschrieben, also Nießbrauch damit sie ihr lebenslanges Wohnrecht behält.Mittlweile habe ich mich rein gelesen was Nießbrauch beteutet,ich kannte das bisher nicht

Lumpazi77  29.06.2016, 10:07
@PeKu18

Wenn Du schreibst "...das Haus überschrieben, also Nießbrauch " dann passt das nicht zusammen. Entweder oder ?

Die Überschreibung des Nießbrauchs von der Mutter an die Tochter bedeutet, dass die Mutter weiterhin Eigentümerin ist.

Bitte prüfe die Urkunde, was denn nun richtig ist !

Eine Entmündigung, heute Einwilligungsvorbehalt, ist mit Sicherheit nicht möglich. Da gelten andere Kriterien.

Du schreibst, die Tochter "darf nicht". Das stimmt natürlich nicht. Die Tochter als Eigentümerin darf jederzeit Erhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen durchführen, der Nießbraucher hingegen muss nur den Wert erhalten.

Näheres kann nur einAnwalt sagen.

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 09:31

ja leider ist es so, die Tochter selbst hält alles ordentlich zumindest versucht sie es,aber sobald sie draussen irgendwas machen möchte,und sei es nur einen alten Baum um schneide,schreit die Mutter schon,sie darf es nicht sie muss ihn stehen lassen,obwohl der Baum droht um zufallen

Du schreibst das ganz schon kompliziert...

Können wir das bitte etwas vereinfachen?

Wer ist der Eigentümer? Wer hat das Nießbrauchrecht?

Wie lautet deine Frage?

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 09:25

Eigentümer ist die Tochter, die Mutter die Nießbraucherin, meine Frage allgemein was kann sie gegen die Mutter tun,weil diese ihren Pflichten nicht nachkommt, und kann sie die Mutter, weil diese hortet und auch gesundheitlich zu nichts ehr in der Lage ist ,entmündigen lassen! Die Mutter wirtschaftet alles runter!

Mepodi  29.06.2016, 09:28
@PeKu18

Naja, die Mutter hat leider nicht so wirklich Pflichten denen sich nachkommen muss. Sie hat sogar fast so viele Rechte wie eine Eigentümerin.

Lässt sich nicht normal mit der alten Dame reden?

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 09:51
@Mepodi

nein die ist und bleibt stur, das schlimme ist,die Frau hortet (so komisch wie es klingt,Katzen) und alles was nicht zu gebrauchen ist, die Landwirtschaft hat sie schon vor Jahren aufgebeben,aber die Geräte die rumstehen und vergammeln,will sie nicht hergeben,sie braucht sie ja noch! Oder sie hat 5 Gefriertruhen,alle bis zum Rand voll daß der Deckel gar nicht mehr zu geht,die will sie nicht weg tun,sie braucht das uralte Zeug darin noch.Lauter so Sachen wo man sich denk: Hee gehts noch ?

Mepodi  29.06.2016, 09:54
@PeKu18

Das ist blöd, falls ihr da wirklich was unternehmen wollte würde ich mal zum Anwalt gehen und fragen ob da überhaupt was machbar ist.

PeKu18 
Fragesteller
 29.06.2016, 09:56
@Mepodi

ok danke,das habe ich ihr auch schon geraten,ich soll sie dabei begleiten und habe deshalb die frage gestellt,damit ich mich bißchen einlesen kann