Großmutter entmündigen lassen?

10 Antworten

Hallo, eine Entmündigung wäre der letzte Weg, den man beschreiten sollte. Ich empfehle dir, dass du dir von deiner Großmutter jetzt schon Vollmachten ausstellen lässt, damit du handlungsfähig bist, falls es ihr gesundheitlich noch schlechter geht. Deine Zeilen erinnern mich an meine Mutter, die sich mit allen Mitteln gegen eine Pflegeheim gewehrt hat. Sie hat sogar den Hausnotruf abbestellt, weil sie das nicht brauchte, stürzte dann auch in der Dusche und lag über Stunden mit einem Bruch dort, Ich war seinerzeit voll berufstätig, hatte eine kleines Kind und noch meinen Haushalt. Mein Bruder war im Ausland. Ich hatte einen Pflegdienst und die Leiterin hat mir mitgeteilt, dass sie die aufwendige Pflege nicht mehr durchführen könnten. Daraufhin ist meine Mutter einsichtig geworden und hat einem Umzug in ein Pflegeheim zugestimmt. Versuche es bei deiner Großmutter auch über diesen Weg. Sie muss wissen, dass sie - außer dir - niemanden mehr hat und du kannst die Pflege nicht mehr übernehmen. Vielleicht wird sie das einsehen, aber wenn sie ein schwieriger Mensch ist, wird es länger dauern. Versuche andere Menschen ihrer Umgebung mit ins Boot zu holenm die auch auf sie einreden, Gib nicht nach, denn diese Pflege geht an die Substanz, vermutlich bist du jetzt schon überfordert und am Rande der totalen Erschöpfung.

Du kannst erst mal eine "Vorsorgevollmacht" ausfüllen, die Deine Mutter unterschreiben muss. Damit dürftest Du alles für sie erledigen. Am besten wäre, das notariell beglaubigen zu lassen, das hätte aber Zeit. Mit dieser Vollmacht könntest Du dann bestimmen, was mit ihr wird, wenn sie selber es nicht mehr kann.

Es gibt dafür sogar Vordrucke im Internet, und es wäre gut, wenn sie das noch im Krankenhaus vor Zeugen unterschreiben würde.

Dazu muss die Mutter in der Lage sein eine solche Vollmacht zu verstehen. Da habe ich aufgrund der Schilderung aber große Zweifel. Wenn das nicht so ist, ist die Vorsorgevollmacht auch nicht gültig.

@Kuno33

Das stimmt, daher braucht man Zeugen, die bestätigen müssten, dass sie es verstanden hat. Aber nur für den Fall, dass jemand Einspruch dagegen einlegen wollte. Scheint ja niemand sonst da zu sein.

Entmündigung geht nur, wenn sie geistig verwirrt wär´. Das Du mit dem Namen Deiner Mutter angesprochen wirst, hat nix zu sagen. Meine Oma hat jedesmal die Namen sämtl. Kinder aufgerufen, wenn sie jemanden brauchte, grins!

Wenn Du als Betreuerin Deiner Großmutter eingesetzt würdest, wird sie dadurch ja nicht automatisch einsichtig. Sie wird mindestens so unkooperativ sein, wie jetzt auch, vielleicht noch mehr.

Du bekommst als Betreuerin die Vollmacht, gewisse Dinge durchzusetzen. Es muß Dir aber klar sein, daß Deine Oma weiterhin damit nicht einverstanden sein kann und Du im Rahmen Deiner Vollmachten Zwang ausüben müßtest, um ein notwendiges Ziel zu erreichen.

Eine Betreuung kann somit helfen, aber auch sehr viel zusätzlichen Streß verursachen.

Sie wird also Dich dann als Unterdrücker wahrnehmen. Es wäre vielleicht sinnvoller, wenn die Betreuung von jemand anderem übernommen wird und Du in Absprache mit diesem als Unterstützer Deiner Oma von ihr wahrgenommen wirst und nicht als Gegner.

Du kannst Dich mit einer kurzen Schilderung an das Amtsgericht, ggf. auch an den zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Statt der Vormundschaft gibt es heute die "Betreuung". Es wird amtlich ein Betreuer eingesetzt, der weitgehende Befugnisse hat.

PS: Eigentlich hätte sich der Krankenhaussozialdienst der Sache annehmen müssen. Wenn Deine Mutter wieder im Krankenhaus liegen sollte, nimm sofort den Kontakt auf.

@Kuno33

Das werde ich heute Mittag direkt in Angriff nehmen, denn die Ärzte auf ihrer Station sind nicht wirklich eine große Hilfe, da kommt dann nur der Satz " Fragen sie einen Anwalt!"

Du kannst natürlich auch beantragen, dass Du ihre Betreuerin wirst. Auch diese Möglichkeit besteht.