Hallo wenn ich mir einen Schrebergarten zulegen möchte muss dieser ja gepachtet werden. Muss die Pacht jeden Monat gezahlt werden oder einmalig?

7 Antworten

Ich versuche das auch mal vollständig darzustellen. Zunächst gibt es ja eine Wertermittlung vom Garten- i.d.R. erfolgt die vom (dem Kleingartenverband übergeordneten) Kreisverband der Kleingärtner. Diese Wertermittlung bezieht sich auf alle Gegenstände (wie Planzen und Hütte) - die sich auf der Parzelle befinden, denn diese Gegenstände sind Eigentum des jeweiligen Pächters und müssen gekauft werden, hierfür zahlt man einmalig den ermittelten Betrag und dieser ermittelte Betrag ist aber aber nicht bindend, darf also verhandelt werden. Dann kommen erst die laufenden Kosten hinzu wie Mitgliedsbeitrag, Pacht sowie ggf. Strom und Wasser (subventioniert und somit sehr günstig). Diese Kosten sind meistens jährlich zu entrichten, wobei es einem Verein auch frei steht, hier eine andere Regelung zu treffen. Eine Pauschale vorab für Gemeinschaftsarbeit zu erheben habe ich hier zum ersten mal gehört, i.d.R. werden aber Kosten im Nachhinein fällig, wenn man die Stunden nicht leistet- wobei ich persönlich Anlagen kenne mit Arbeitsstundenumfang von 10 bis 30 Stunden jährlich- wobei es da sicherlich auch andere Regelungen gibt.


Monatlich oder jährlich, je nach Vertrag.

Pacht wird regelmäßig und wiederkehrend gezahlt - zumeist monatlich, bei Kleingärten häufig aber auch jährlich. Frag doch einfach mal beim Vorstand des Kleingarten-Vereins.

Pacht wird normalerweise einmal im Jahr gezahlt.

Kleingärten fallen immer unter die Pachtregelung. Die Pacht ist eine JAHRESpacht. Hinzu kommen Beträge für den Mitgliedsbeitrag. Es sind KleingartenVEREINE, die ihre Parzellen nur an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Dazu wird i.d.R. noch eine Pauschale für "Gemeinschaftsarbeit" Inkasso genommen. Wenn du die hierfür veranschlagten Stunden gemeinnütziger Arbeit im Verein abgeleistet hast, bekommst du das Geld zurück. Zu dieser Arbeit gehört z.B. das Mähen von Gemeinschaftsflächen, Schneiden von Aussenhecken, Entrümpeln von verlassenen Parzellen etc. Halt alles, was NICHT mit deiner Parzelle zu tun hat sondern mit der Gemeinschaftsanlage. So ist das jedenfalls bei uns geregelt. Du hast auch andere Kündigungsfristen bei Pachtverträgen.

Hier gilt: Mit 6-monatiger Frist zum 30.06. d.J. oder zum 31.12. d.J.