Darf der Stadtverband der Kleingartenfreunde zusammen mit dem Gartenvorstand meine Gartenlaube betreten?

7 Antworten

Du hast doch sicherlich einen Vertrag mit KGV.

Was steht denn da drinnen?

Außerdem, wenn ein Wasseranschluss vorliegt, hast du doch sicherlich auch einen Vertrag mit den Wasserwerken deiner Gemeinde/Stadt.

Bitte um weitere Informationen!

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Das kannst Du sicher im Vertrag oder den Richtlinien des Vereins nachlesen.

Ich hatte letztens Post vom Vorstand des KGV mit dem Hinweis, das er zusammen mit dem Stadtverband der Kleingartenfreunde die Gartenlaube aufsuchen und betreten wird,

Ein solches Betretungsrecht hat der Vorstand mit Ankündigung (die ja erfolgt ist) sehr wohl. Der Vorstand führt ja für den KGV die Geschäfte, und ist insofern auch dafür zuständig, die Einhaltung der Satzung und ggfs. weiterer - auch gesetzlicher - Vorschriften durchzusetzen. Logischerweise muss er dazu auch die Parzellen und Bauten prüfen können. Dieses Recht muss er aber auch mit Augenmaß ausüben; ein Vertreter des Vorstands zusammen mit einem Vertreter des Stadtverbands (als Dachorganisation) muss genügen.

um festzustellen ob Wasseranschlüsse, Duschen und Toiletten verbaut wurden.

Das ist in Kleingärten - genauso wie der dauernde Aufenthalt - generell untersagt, bzw. nur in ganz bestimmtem Umfang erlaubt. Im Innerern der Laube darf es weder Wasser- noch Stromanschlüsse geben. Siehe dazu § 3 Abs. 2 BKleingG, sowie BT-Drs. 9/1900, S. 13 (Quelle s.u.). Toiletten sind ebenso grundsätzlich untersagt, zudem seit 31.12.2015 aufgrund der verschärften Gesetzgebung zur Abwasserentsorgung ohnehin nicht mehr zulässig.

Als ich den Garten übernahm war das alles schon drin. Die Sparte gibt Es seit 70 Jahren und in fast jeder Laube sind diese Dinge verbaut.

Es greift hier vermutlich Bestandsschutz (in den neuen Bundesländern für alle Einbauten vor dem 3.10.1990), jedoch wegen der übergrordneten Bedeutung m.E. nicht hinsichtlich der Abwasserfrage.

Allerdings ist der Vorstand jedes KGV gehalten, die aufgrund ihres Bestandsschutzes geduldeten Einrichtungen kontinuierlich zu reduzieren. Üblicherweise efolgt dies durch entsprechende Rückbauanordnungen bei Pächterwechsel. Spätestens dann muss also der nicht mehr normgerechte Einbau rückgebaut und entfernt werden.

Siehe dazu u.a.

https://www.rkpn.de/kleingartenrecht/veroeffentlichungen/strom-und-wasser-in-der-kleingartenanlage.html

Geht ja nur mit Termin, sonst können sie nichts sehen, weils verschlossen ist.

Und wenn sie unangemeldet kommen, muss man sie nicht reinlassen.

Außerdem hat der Vorstand die Rechnung ohne den Wirt gemacht, die Mitglieder können ja einen neuen Vorstand wählen. Dies geht sogar auch in der außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Wieviele Mitglieder braucht es gm Satzung dazu.

Zur Kontrolle darf der Vorstand das mit Ankündigung. Diese hast du erhalten.

Das gilt analog zum Mietrecht, auch da darf der Vermieter (Eigentümer) 1x jährlich zur Bestandskontrolle rein mit Ankündigung.

Wo liegt dein Problem?

Das einzige, was du nicht dulden musst, ist ne ganze Truppe vom Vorstand... 2 Leute reichen.