Vom Jobcenter abmelden wegen Auszug oder Umzug, wie war es bei euch?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt darauf an ob du dann noch Leistungen vom Jobcenter haben möchtest oder nicht und bis wann du Leistungen beziehst bevor du aus bzw. umziehst !

Wenn du keine Leistungen mehr brauchst oder haben möchtest suchst du dir aus dem Internet einfach die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die druckst du dir aus und schickst sie dann rechtzeitig ausgefüllt ans Jobcenter.

Machst du das rechtzeitig,stellt man dann deine Leistungen ein,wenn du keine mehr brauchst,so entsteht dann auch keine Überzahlung die das Jobcenter zurückfordern könnte und du brauchst dann auch keine Nachweise über Einkommen einreichen.

Beispiel :

Angenommen du willst zum 01.06.2017 ausziehen und brauchst / willst dann keine Leistungen mehr haben,dann würdest du in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats April 2017 dein ALG - 2 in Voraus für den Mai bekommen,dass gilt dann für jeden Monat.

Sobald dein ALG - 2 für Mai auf dem Konto ist,würde ich dann die Veränderungsmitteilung ans Jobcenter geben,denn dann haben sie genug Zeit deine Leistungen einzustellen,also dann um den 20 eines Monats die Leistungen dann nicht mehr anzuweisen.

Aber man lebt noch in der Bedarfsgemeinschaft, werden die mich auffordern eine meldebestätigung zu senden oder muss es eine Abmeldebestätigung sein? Wir sind die Erfahrungen? Würde gern wissen, die meisten die ich kenne bezogen Leistungen ganz alleine, wenn man auszieht um keine Leistungen zu erhalten ging es sehr schnell ohne Probleme. Ich denke für Familien oder Partner die Leistungen beziehen sehr interessant. Auf dem Veränderungsmitteilung Papier steht nur bei einem einzug soll man meldebescheid bei legen. Kennen sie Praxis Erfahrungen? Danke

@Warmblatt

Wenn man keine Leistungen mehr möchte reicht diese Veränderungsmitteilung aus und da muss man auch nichts weiter nachreichen !

Sollte man wieder mal Leistungen beziehen wollen steht die aktuelle Adresse im Ausweis,der bei der Beantragung vorzulegen ist.

Will  bzw. muss man aber weiterhin Leistungen beziehen und will / muss umziehen und ist auf Hilfe angewiesen muss der Umzug / Auszug einen wichtigen Grund haben,sonst bekommt man vom Jobcenter keine Zusicherung für die Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

@isomatte

Das ist gut, weil beziehe mit meiner Ex Freundin Leistungen, und will nur noch raus. Werde es bald machen, Werde dann keine Leistungen mehr beziehen und möchte vom Jobcenter nicht gefragt werden ob ich wirklich schon ausgezogen bin (Abmeldebescheid) oder wo ich umgezogen bin (meldebestätigung oder mietvertrag von der neuen wohnung) es könnte sein die wollen mich weiter behalten, weil verdiene bald durch den neuen Job schon Geld und meine ex Freundin hat Jobcenter mitgeteilt, weil die mich hasst, ich habe weder, was getan, dann tut sie sowas, die will mich ärgern, jeden tag streit weißt du :(

@Warmblatt

Da kann deine EX - dem Jobcenter mitteilen was sie möchte,solange du noch keine Beschäftigung aufgenommen hast und kein Einkommen erzielst,kann auch nichts als Einkommen angerechnet werden !

@isomatte

Ich muss dir noch was sagen, habe es total vergessen vor 3 Jahre hatte ich nur per anruf in diesem Jobcenter meine Arbeitsaufnahme mitgeteilt, es war ein 500€ Job. In nur 3 Werktagen bekam wir die neu Berechnung der Leistungen, wie du siehst geht es bei uns sehr schnell. Sehr wahrscheinlich hat sie auch hier gemacht, ab nächste woche arbeite ich schon und werde in paar tagen den auszug mitteilen.

Gehen wir mal aus Einkommen wurde berechnet, kann es passieren dass das Jobcenter versucht mich noch aufzuhalten, also mir Hürden macht? Weil würde ich mich verpissen, müsste Jobcenter wieder voll zahlem für die ex freundin, und Jobcenter mögen sowas nicht? Gibt es sowelche Fälle mit Hürden? Falls ja, was wurde den gefordert?

@Warmblatt

Was sollte man dir den für Hürden in den Weg legen,die sind denke ich froh über jeden der nicht mehr auf Hilfe angewiesen ist !

Wenn ihr getrennt seid,darf ja kein Einkommen mehr auf den Bedarf deiner EX - angerechnet werden,wenn das vorher der Fall gewesen sein sollte und ihre eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gebildet habt.

Es würde dann nur auf deinen Bedarf angerechnet werden können,solange du noch da wohnst,Leistungen beziehst und Einkommen erzielst.

Danke dir für deinen Stern !

@isomatte

Ok werde es bald sehen. Hoffentlich geht alles gut. Danke für die Hilfe :)

wenn du das jc nicht mehr brauchst, dann gehst du hin und meldest dich ab. fertig. das jc ist nicht mehr für dich zuständig wenn du weg bist.

Aber man lebt noch in der Bedarfsgemeinschaft, werden die mich auffordern eine meldebestätigung zu senden oder muss es eine Abmeldebestätigung sein? Wir sind die Erfahrungen? Würde gern wissen, die meisten die ich kenne bezogen Leistungen ganz alleine, wenn man auszieht um keine Leistungen zu erhalten ging es sehr schnell ohne Probleme. Ich denke für Familien oder Partner die Leistungen beziehen sehr interessant. Auf dem Veränderungsmitteilung Papier steht nur bei einem einzug soll man meldebescheid bei legen. Kennen sie Praxis Erfahrungen? Danke

@Warmblatt

du kannst die auszugsbescheinigung gerne mit dazu legen, wenn du möchtest. in den veränderungsmitteilungen geht es auch darum ob jemand im bezugszeitraum ausgezogen ist. wie gesagt, wenn ein mitglied der bg auszieht und keine leistungen mehr beziehen wird, dann meldet er sich einfach beim jc ab und der kopf der bg- mutti, expartner, vati oder wer auch immer schickt die veränderungsbescheinigung ins jc.

Wen du Anspruch auch mit dem Auszug hast  meldest du zb deinen Umzug bzw musst erst mal die Erlaubnis vom Amt haben wen du den hast musst du eine angemessen Wohnung  finden und den nicht unterschriebenen  Mietvertrag vorlegen

Erst wenn der akzeptiert wird  ist das geregelt..

Wen du keine Leistungen beziehst und deine Wohnung  selber finanzieren kannst kannst du jederzeit ausziehen.und musst dich dann rechtzeitig da abmelden.

Ich werde ausziehen, weil brauche Jobcenter nicht mehr, aber wohne noch in der Bedarfsgemeinschaft meiner Freundin, sie ist die komplette Geld erhält, also die Anführerin :). Reicht es aus wenn ich auf dem Veränderungsmitteilung Papier den Auszug darum reinschreibe? Habe gehört man muss noch Abmeldebescheid mit geben? Stimmt das? Wie waren Ihre Erfahrungen?

@Warmblatt

Wenn du ausziehst musst du nur das Datum eintragen und gut ist,wenn das Jobcenter nicht glaubt das du ausgezogen bist werden sie das schon anderweitig mit deiner EX - klären,notfalls kann eine Besichtigung der Wohnung dann klären ob du da noch wohnst oder nicht !

Einfach ummelden beim zustänsigen jobcenter 

Aber man lebt noch in der Bedarfsgemeinschaft, werden die mich auffordern eine meldebestätigung zu senden oder muss es eine Abmeldebestätigung sein? Wir sind die Erfahrungen? Würde gern wissen, die meisten die ich kenne bezogen Leistungen ganz alleine, wenn man auszieht um keine Leistungen zu erhalten ging es sehr schnell ohne Probleme. Ich denke für Familien oder Partner die Leistungen beziehen sehr interessant. Auf dem Veränderungsmitteilung Papier steht nur bei einem einzug soll man meldebescheid bei legen. Kennen sie Praxis Erfahrungen? Danke