Rückzahlung von Hartz IV nach Tod des Vaters

8 Antworten

Ich würde mich an einen Anwalt wenden. Wenn du wirklich nichts mehr seit so und so langer Zeit mit deinem Vater zu tun hattest, dann bist du nicht nur nicht für irgendein Unterhalt aufzukommen, sondern musst (soweit ich weiß) den Quark nicht bezahlen.

Es ist laut einige Gerichtsentscheidungen unerheblich, ob ein Kontakt bestand!

Wie kann es den sein das Leistungen gezahlt wurden von Juni 2014 bis Februar 2015, wenn ihr Vater doch schon am 23. 05. 2014 verstorben ist. Wenn eine Person stirbt und die Angehörigen wissen doch das er AIIg 2 bezieht und dann verstirbt teilen Angehörige dies doch der Arge mit. Daher hätten die Angehörigen ihres Vaters dies im Juni 2014 der Arge mitgeteilt. Dann hätte die Arge das ab Juni 2014 eingestellt und nur das Geld von Juni 2014 und vom 24.05.2014 bis  31.05.2014 zurückgefordert. Da stimmt etwas nicht. Wie kann den das Konto ihres Vaters noch bis über 6 Monate nach seinem Tod bestehen? Alles Fragen über Fragen und sehr merkwürdig. Sie sollten sich einen Anwalt nehmen wenn die Arge jetzt von ihnen das Geld vom Vater möchte. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

Mein  Rat wie gesagt Anwalt einschalten weil da etwas nicht stimmt.

Mal abgesehen davon,dass mir nicht klar ist,wie ein verstorbener noch über Monate hinweg Leistungen beziehen kann,würde ich hier schnellstens zum zuständigen Nachlassgericht gehen und das evtl. Erbe ausschlagen !

Denn wenn du jetzt erst durch diesen Brief über das Ableben des Vaters informiert wurdest,hast du ab da 6 Wochen Zeit,dass Erbe auszuschlagen und dann bist du aus der ganzen Sache raus.

Außerdem musst du mit deinem persönlichem Vermögen nicht haften,sondern nur mit einem evtl.vorhandenem Vermögen des Vaters.

Du solltest also irgendwie in Erfahrung bringen,ob es tatsächlich etwas zu erben gibt,was über dieser Forderung liegen würde,solltest du das nicht wollen oder können,dann bleibt nur das Erbe auszuschlagen und dies dann dem Jobcenter mitzuteilen,dann ist die Sache für dich erledigt.

Also, ich habe heute morgen das Jobcenter Duisburg angerufen und mir würde gesagt, dass ich diese Anhörung auf jeden Fall schriftlich antworten soll und die Situation so zu beschreiben, wie sie ist. Das Jobcenter läuft der Fall wie eine Maschine und befragt das Geld allen Erben. In meinem Fall wissen die nicht, dass ich keine vorherige Informationen enthalten habe (Tod, Nachlass, usw.) und das sollte ich auch mitteilen. Die merkwürdige Tatsache, dass Leistungen nach dem Tod erbracht wurden, sollte ich auch zitieren und weiter Informationen darüber fragen.

Wenn jemand ein Rat hat, wie ich am besten diese Antwort schreiben kann, dann gern mitteilen. Ich will mehr Information versuchen herauszufinden, obwohl ich ihn nicht mehr kenne, will ich wissen, wie mein biologischer Vater gestorben ist und was am Ende seines Leben geschehen ist.

Weiss jemand das richtige Amt, an dem ich mich wenden soll, um die Informationen des Todes und der Begräbnis herauszufinden?

Vielen Dank für eure Hilfe und Zeit!

Wenn jemand ein Rat hat, wie ich am besten diese Antwort schreiben kann, dann gern mitteilen.

Entscheiden ist zunächstmal nicht die Kommunikation mit den Jobcenter, sondern die Frage, ob sie die Erbschaft ausschlagen oder nicht. Wenn sie die Erbschaft ausschlagen, haben sie damit nichts mehr zu tun. Lediglich für die Beerdigung könnten sie, sofern Sie über genügend Einkommen ( > 1600€/ Monat) verfügen im Rahmen der Unterhaltspflicht herangezogen werden. Sie erben dann aber auch kein Vermögen, sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, das Vermögen vorhanden ist.

Die Ausschlagungsfrist wird durch die Kommunikation mit den Jobcenter nicht gehemmt.

An wen wurde diese Leistung denn gezahlt, wenn dein Vater schon tot war?

Du kannst dir auf dem Amtsgericht einen Beratungsgutschein ausstellen lassen und damit zum Rechtsanwalt gehen. Als Student  wirst du den auch bekommen.