Grundbucheintrag ohne Wissen?

4 Antworten

Ja, kann man wohl. Wenn Du Mitglied der EG bist, wirst Du eingetragen, außer, Du hast das Erbe ausgeschlagen.

Normalerweise wird der Erbe vom Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung aufgefordert. Kommt er dem nicht nach, wird ein Bußgeld angedroht und nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist verhängt. Kümmert sich der neue Eigentümer dann immer noch nicht um die Umschreibung, wird das Grundbuch vom Amts wegen berichtigt. Das kommt schon mal vor, wenn jemand zwar das Erbe nicht ausschlagen will, aber zum jetzigen Zeitpunkt (z.B. wegen Bezug von Sozialleistungen) noch nicht ins Grundbuch will. Funktioniert in der Regel aber nicht.

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft musst du doch über das Erbe informiert worden sein oder?

In diesem Fall schon. Aber normalerweise bekommt man nach dem Eintrag eine Benachrichtigung.