hallo ein Freund von mir ist Getränkefahrer (Berufskraftfahrer) bekommt aber keine spesen?
er bekommt eine Prämie jeden Monat von 200€ brutto und eine Anwesenheitsprämie 160€ brutto und den Bruttogehalt von 2000€ = 2360€
stimmt es , dass der Chef verpflichtet ist ihm Spesen zu zahlen ? Also gibt es da irgendwie Gesetze für ?
Er fängt um 7 Uhr an , Kommissioniert die Getränke , lädt die aufs lkw (7,5 /12t) und lädt die bei der unterschiedlichen Kundschaft ab
7 Antworten
Den Begriff Spesen gibt es im Arbeitsrecht nicht. Entweder ist es Verpflegungsmehraufwand oder es sind Reisekosten. Beides trifft für einen Auslieferungsfahrer im Nahverkehr nicht zu.
Im Nahverkehr ist das nicht üblich. Auch die Postler oder Paketfahrer kriegen keine Spesen. Ich glaube erst ab 8 Std. reiner Arbeitszeit (ohne Pausen und _Anfahrtzeit)besteht überhaupt ein Anspruch.
Postler und Paketdienste bekommen keine Spesen. Hatte diesbezüglich eine Unterhaltung mit dem Finanzbeamten. Wenn du von A nach B fährst ja. Tür zu Tür Zustellung ist davon nicht betroffen und haben kein Anrecht auf Spesen.
Nahverkehr - der ist zum Feierabend zu Hause
Er darf die Lenkzeit von 9 Std. auch nicht überschreiten - Be-u.Entladetätigkeit gehört dazu
wozu Spesen?
ist aber Arbeitszeit - vergessen wir mal nicht die vorgeschriebene Pause von 45 Min.
Du kannst 4.5 Srunden fahren 1.5 Stunden be und entladen. Nach 6 Stunden musst du deine Pause machen. Dieses Thema hatten wir auf der letzten Modulschulung besprochen. Dass wederspricht sich, aber bei Fahrtätigkeit trifft eine andere Regelung vom Gesetz. Theoretisch dürfte man nur 8 Stunden arbeiten. Fahrzeit und ladezeit zählt als Schichtzeit und nicht als Arbeitszeit. Warum darf man denn sonst 13 Stunden täglich Schicht haben?
Fahrzeit und ladezeit zählt als Schichtzeit und nicht als Arbeitszeit.
Natürlich zählt die Ladezeit als Arbeitszeit. Was denn sonst?
13 bzw. 15 Stunden Schichtzeit darf man haben um in diesem Zeitraum seine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden aufzuteilen.
Trucker... kopfschüttel...
Ich würde denken, die Anwesenheitsprämie deckt das ab, wofür man 'Spesen' annehmen könnte.
Spesen sind nach Std. gestaffelt u.auch nur wenn due auswärts übernachtest
Stimmt nicht ganz. Spesen ab 8 Std. Auswärtstätigkeiten
9 Std. reine Fahrzeit. Be und entladen wird nicht zur Fahrzeit mit angerechnet.