Halle im Ausenbereich ohne Genehmigung?

4 Antworten

Nebenerwerb  ist nicht gleich Landwirt. 

Das Gebäude darf wohl nicht so ohne weiteres ohne Genehmigung gebaut werden. Das ginge nur, wenn die Hofnachfolge gesichert ist, Der überwiegende Gewinn aus der LW kommt., bestimmte Größe ca 10 ha. keine Hobbylandwirtschaft ( Pferdehaltung, Ziegen, Schafe..... ) und und und. Da es ein Nebenerwerb ist, ist ein Plan über die Gemeinde einzureichen, den dann das landw. amt und das Landratsamt letztendlich beurteilen.

Ihr Maurermeister

Ich gehe davon aus das du in Bayern bist:

Ja darf gebaut werden.

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Baugesetzbuch (BauGB)
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1.
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,

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bayerische bauordnung

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind 1. folgendeGebäude: a) .... b) .... c) freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn der § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m2 Brutto- Grundfläche und höchstens 140 m2 überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,

wohl kaum , auch muss es ja versichert werden bei der Brandversicherung..  hier in meiner gegend wurde schon einiges zwangsabgerissen weil ohne genemigung gebaut wurde..

Nein, natürlich nicht. Und im Außenbereich wird sowas auch nur in den seltensten Fällen möglich sein.

GravityZero  25.03.2016, 17:36

Oh, Landwirt hab ich überlesen. Dann ist es möglich, aber natürlich nicht ohne Genehmigung.