Als gewerblicher Reitstall im Außenbereich Hof kaufen?

3 Antworten

§ 35 Bauen im AußenbereichIm Außengebiet dürfen nur Privilegierte Bauen. Landwirte gehören dazu, keine gewerblichen Reitbetriebe. Das fällt somit unter „Sonstige Bauvorhaben“.Jeder Reitstallbetreiber sollte ein landwirtschaftlicher Betreib sein soweit die Flächen auch da sind. Dazu gehören dann auch die üblichen Abgaben. Was neu ist, man muss die Notwendigkeit der Bauten auch nachweisen. Dazu stellt man den Bedarf ins Verhältnis zur Gesamtfläche. Einfach so Bauen weil man einen Stall möchte, das war früher bei den Landwirten üblich, das geht nicht mehr. Als privater Stallbetreiber wird das schwer: Allerdings gibt es Ausnahmen, die lässt das Baugesetzbuch ausdrücklich zu „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn…..“. Nun, da nutzt die ganze Recherche nichts, der Weg zur Gemeinde muss begangen werden. Man stellt üblicherweise eine Bauvoranfrage. Vorher vlt. Das Gespräch. Aspekte wie Sport, Jugend, Verein sind sehr gut, auch Geld in die Kasse durch Gewerbesteuer.

SamSamsi 
Fragesteller
 02.04.2015, 14:30

Im §35 habe ich auch folgendes gefunden:

1. die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 unter folgenden Voraussetzungen:

a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,

b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,

c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,

d) das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,

e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,

f) im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle und

g) es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich,

Wenn ich das nun richtig verstanden habe kann man also einen alten Hof erwerben und diesen als (auch gewerblicher) Reitbetrieb "umfunktionieren", da ja der landwirtschaftliche Aspekt bestehen bleibt. Angenommen der landwirtschaftliche Betrieb bestand seid mehr als sieben Jahren und wurde nicht vor mehr als sieben Jahren aufgegeben. Damit würde das Privileg des Bauens im Außenbereich bestehen bleiben.

Hat man als Verein andere Rechte was das Bauen im Außenbereich angeht ?

SamSamsi 
Fragesteller
 02.04.2015, 14:51
@SamSamsi

Desweiteren habe ich diesen Artikel auf der Seite des Deutschen Bauernverbandes gefunden:

Tierhaltung ist auf den Außenbereich angewiesen Der Gesetzgeber erkannte bereits vor mehr als 50 Jahren, dass die Landwirtschaft aufs Engste mit dem Außenbereich verbunden ist. Die Wirtschaftsflächen liegen regelmäßig im Außenbereich. Häufig zwingen auch Platzgründe zur Aussiedlung. Zudem beeinträchtigen landwirtschaftsbedingte Gerüche und Lärm die Wohnbevölkerung weniger, wenn die Wirt-schaftsgebäude fernab der Siedlungsgebiete ihren Platz finden. Deshalb berechtigt § 35 Ab-satz 1 Nr.1 BauGB zum Bau im Außenbereich, wenn das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und ihm öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dabei gilt eine Tierhaltung nur dann als Landwirtschaft, wenn eine überwiegend ausreichende Futtergrundlage vorhanden ist (§ 201 BauGB). Reicht die Futtergrundlage nicht aus, so handelt es sich baurechtlich um eine gewerbliche Tierhaltung. Auch dieser Form der Tierhaltung wurde durch höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 1983 über den Auffangtatbestand des § 35 Absatz 1 Nr. 4 BauGB ein Baurecht im Außenbereich eingeräumt. Danach sind Vorhaben zulässig, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Neuregelung des Baugesetzbuchs knüpft diese (gewerbliche) Privilegierung nun an Obergrenzen, die sich aus den bestehenden Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Vorhaben ohne ausreichende Futtergrundlage, die diese Grenzen überschreiten (15.000 Hennen oder Truthühner, 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel, 600 Rinder, 500 Kälber, 1.500 Mastschweine, 560 Sauen oder 4.500 Ferkel) sind danach im Außenbereich nicht mehr zulässig. Die Gemeinde kann aber die dafür notwendigen Bauflächen entweder durch einen Bebauungsplan bereitstellen oder für den konkreten Stallbau einen Vorhaben- und Erschließungsplan bestimmen.

Michel2015  04.04.2015, 10:08
@SamSamsi

Du verzettelst Dich. beschäftige Dich noch mit dem Bestandsschutz, dann kannst eine Doktorarbeit schreiben.

Es geht dabei ausschließlich um die Widmung des Gebietes in dem sich der Hof befindet.

In reinen Wohngebieten, darf man keinen Gewerbebetrieb ansiedeln (Lärm, Geruch, ...).

SamSamsi 
Fragesteller
 02.04.2015, 09:25

Das ist mir klar, deshalb habe ich ja speziell nach dem Außenbereich gefragt, da man wahrscheinlich nur dort genügend Flächen hat um viele Pferde einzustellen

icke01  02.04.2015, 09:31
@SamSamsi
  • Der Stall muss nicht direkt bei den Flächen stehen.    
  • Viele Landwirte sind gewerblich und bauen im Außenbereich 
  • jeder kann so einen landwirtschaftlichen Betrieb kaufen 
  • Die Vor- und Nachteile und die Gründe, ob gewerblich oder landwirtschaftlich...das ist hier viel zu Komplex und speziell.   

 

      Besorg Dir einen guten Steuerberater oder wende Dich an eine landwirtschaftliche Buchstelle....das musst Du sowieso. Und es ist besser, sich von Beginn an beraten zu lassen und nicht erst, wenns nicht mehr anders geht und die ersten Fehler schon passiert sind.

SamSamsi 
Fragesteller
 02.04.2015, 09:55
@icke01

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon einiges weiter.

Was mich allerdings gerade irritiert, ist der gewerbliche Landwirt.

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Gewerbe, das auf Grund von reiner Bewirtung von Landwirtschaft betrieben wird und einem Reitbetrieb der aus verschiedenen Gründen zu einem Gewerbe wird ?

Ich glaube, dass ein reiner Landwirt, der wirklich nur Flächen bewirtschaftet, andere Auflagen hat als ein Reitbetrieb, auch wenn beide Gewerbe sind. Denn zwischen einem gewerblichen Landwirt und einem gewerblichen Reitbetrieb ist doch ein großer Unterschied, oder vertue ich mich da grad ?

Eine professionelle Beratung ist sowieso "Pflicht" finde ich, allerdings will ich das jetzt nur mal Neugierhalber wissen.

Kläre vor dem Kauf mit dem zuständigen Bauamt ab, ob eine Nutzung als Reitbetrieb erlaubt ist und von Baugenehmigungen gedeckt ist. Du kannst den Kauf unter die Bedingung stellen, dass Du ihn nur kaufst, wenn die reitbetriebliche Nutzung von der Behörde genehmigt wird. Einen Bauvorbescheid kannst Du anschließend beantragen und sehen was kommt.