KFZ Motorschaden nach noch nicht ganz 6 monaten, Fahrzeug vom Händler, wer zahlt Kosten?

11 Antworten

Es kammt darauf an, ob 1. doeser Wagen in "Kommission" verkauft wurde oder 2. Als Gebrauchtwagen vom Händler mit Werkstattgarantie.

Bei 1: Die Forderungen mußt du b eim vorbesitzer geldend machen. dabei ist wichtig, ob der von einem Schaden wußte, dann wäre es Vorsatz und der Kauf wird abgwieckelt (rückgängig gemacht) ZBe 2. der Händler haftet im Rahmen seines Kaufvertrages. Ob mit oder ohne Werkstattkosten, mit oder ohne Ersatzteile, oder nur Werkstatt kosten ohne Ersatzteile. Guck mal dort hinein. Das müßte dort stehen.

Die gesetzliche Änderung der Gewährleistungsfrist

Ab dem 01.01.2002 trat die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher, ist dann nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden, gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig. Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre. Freiberuflern, die sich vor den finanziellen Folgen des neuen Gewährleistungsrecht schützen wollen, bieten einige Versicherungen entsprechende Policen an. Eine Liste der wichtigsten Versicherungen finden Sie hier...

Ein Tipp: Wenn Sie den Wagen bei dem Händler in Zahlung geben, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, kommen Sie aus der Gewährleistungspflicht heraus.

zetomirko 
Fragesteller
 29.03.2013, 08:49

Kann der Händler mir denn beweisen, das der Schaden vorher noch nicht gewesen ist, mit z.b. dem gewechselten Zahnriemen oder so ??? Ich meine in den Motor kann man ja nicht herein schauen !!

also zu nächst mal muss der Händler nach der geltenden rechtslage dir beweisen, dass du den schaden verursacht hast, oder dass es ein schaden war, den der Händler übersehen hatte...

vom Seat Arosa mit der 1 Liter Maschine, dürfte auch den Lupo betreffen, ist mir bekannt, dass es da ein Problem mit der Kurbelwellengehäuseentlüftung gibt, friert sie zu, kann der druck im Motor über das erträgliche Maß hinaus ansteigen und den Schmierfilm zum Abreißen bringen. - Motorschaden vorprogrammiert...

hier wird dann die beweisumkehr wieder umgekehrt, kannst du dem Händler beweisen, dass er von diesem Systemproblem wusste, und er es nicht durch nachbesserung (austausch diverser Schläuche und Rohre) behoben hat, dann hättest du eine chance, dass der Händler den Schaden übernimmt, an sonsten ist es leider pech. sprich, der händler muss nichts übernehmen. tut er es dann aus kulanz, kannst du froh sein...

einen ähnlich gelagerten fall gab es mal mit einem Alfa, der von einem freien Händler erworben wurde, da ist das Haubenschloss bei 160 auf der Autobahn aufgegangen, und die Motorhaube ist in die Frontscheibe geschlagen...

es gab von Alfa eine offizielle rückrufaktion, der Händler hatte sich aber darauf berufen, davon nichts gewusst zu haben. er hat recht bekommen, denn es sei zitat: "nicht zumutbar, dass sich ein Autohändler permanent über sämtliche rückrufaktionen selbst informieren müsste...

An dieser stelle möchte ich übrigens einmal die KFZ Hersteller kritisieren, die in letzter zeit viel dafür tun, rückrufaktionen unter dem Deckmantel des Schweigens zu halten. sprich, ihre Endkunden möglichst direkt anzusprechen.

ich kann das ja verstehen, man fürchtet um das Markenimage. aber ich finde, es sollte eine verpflichtung geben, derartige Rückrufe landesweit zeitnahe in den medien zu veröffentlichen. das würde dann auch peinlichen Pannen wie der sache mit dem Motorhaubenschloss beim Alfa weitestgehend vermeiden.

lg, Anna

Kann der Händler mir denn beweisen, das der Schaden vorher noch nicht gewesen ist, mit z.b. dem gewechselten Zahnriemen oder so ??? Ich meine in den Motor kann man ja nicht herein schauen !!

So einfach ist das mit der Gewaehrleistung und der Beweislastumkehr nicht. Die sog. Beweislastumkehr greift nur, wenn sich die Vermutung, nach der der erst spaeter bemerkte Sachmangel bereits von Anfang an vorgelegen hat, auch mit der Art des Sachmangels vereinbaren laesst. Dies darf bei einem nach einem knappen halben Jahr aufgetretenen Motorschaden an einem 14 jahre alten Auto mit einer Laufleistung von mehr als 80.000 Kilometern zumindest erst einmal angezweifelt werden.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich der Motor zum Kaufzeitpunkt in einem allgemein zu erwartenden Verschleisszustand befand oder schon deutlich staerker verschlissen war als allgemein zu erwarten. Ich kenne mich mit Motoren nicht aus. Ein anderer User berichtet hier aber von bekannten Problemen beim betreffenden Motor. Dies oeffnet dann wieder Raum fuer die Vermutung, dass zum Kaufzeitpunkt moeglicherweise ueberhaupt kein Sachmangel bestand, der Motor sich in einem allgemein zu erwartenden Verschleisszustand befand und nun erwartungsgemaess endgueltig den Geist aufgegeben hat.

Es scheint hier also schon einige Argumente zu geben, die dem Haendler hilfreich zur Seite stehen duerften.