Haftung bei Unfall bei einem Ausweichmanöver?


18.07.2020, 08:19

Das ganze war auf einem Autobahn-Abschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen. Der Golf hat mich im Grunde geschnitten und stand nicht durchgehend.

8 Antworten

§7 Abs. 5 der StVO:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. 2Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen

https://dejure.org/gesetze/StVO/7.html

Das ist wohl eindeutig!

Eindeutig der Golffahrer. Er hat das Ausweichmanöver gemacht. Das hätte er bei ausreichend Sicherheitsabstand nicht machen müssen. Es ist immer so zu fahren, das man jederzeit zum Stehen kommen kann. Man muss immer mit Vollbremsung der Autos vor einem rechnen.

verreisterNutzer  18.07.2020, 07:43

Dann wäre der Golf ja eben nicht schuld, sondern der Fragesteller.... Denn der touchiert den Golf ja in der Frage und nicht der Golf das Auto des Fragestellers

simonpeters1979  18.07.2020, 08:33
@verreisterNutzer

Wieso? Der Golffahrer hat unerwartet die linke Spur verlassen ohne zu gucken ob die Mittelspur frei ist. Da kann der Fragesteller nichts für. Der Golffahrer muss so fahren, das ein Ausweichmanöver gar nicht erst nötig wird. §4 (1) StVO.

Eichbaum1963  18.07.2020, 23:00
@verreisterNutzer

Ach, du glaubtst tatsächlich noch das Märchen, dass der der hinten auffährt immer Schuld hat??

Na, dass könnte für dich mal ein böses Erwachen aus deinem Märchen werden...

Vor allem: dein Gesicht möchte ich dann mal sehen, wenn nen Meter vor dir einer die Spur wechselt und du dem hinten rein krachst - weil du gar keine Chance mehr zum vorherigen Abbremsen hast. ;))

Schuldteilung !

würde 70/30 sagen !

70 fur den golf , er wechselte ohne auf dich zu achten und gefährdet dich !

30% du ! Vermutlich zu schnell und letztendlich bist du aufgefahren !

Ein3sel 
Fragesteller
 18.07.2020, 08:06

Interessanter Ansatz, zu schnell kann ich jetzt nicht mehr beurteilen dafür ging das alles zu schnell, denke aber das es nicht mehr als 120 waren (Freier Abschnitt auf der Autobahn, aber ich fahre max Richtgeschwindigkeit). Also hat man im Grunde die A Karte gezogen. Schuldrecht ist eigenartig. Als LKW Fahrer, hast du so eine Situation schon erlebt?

Lkwfahrer1003  18.07.2020, 08:36
@Ein3sel

120 ist evtl. Die durch Schilder angeordnete Geschwindigkeit !

bei Stau oder stockendem Verkehr gelten jedoch andere , so darfst du nur rechts schneller fahren als links wenn der Verkehr links langsamer als 60 km/h fährt . Hier darfst du auch nur mit Max 20 schneller also mit maximal 80 km/h daran vorbeifahren !

Steht der Verkehr auf der linken Spur , darfst du mit Max 20 km/h daran vorbeifahren .

genau das wird man dir anlasten !

Ein3sel 
Fragesteller
 18.07.2020, 08:41
@Lkwfahrer1003

Zur Klärung: Keine Geschwindigkeits-begrenzung. Links sind sie 160 gefahren mitte (ich) ~120, rechts 80. Links gab's auf einmal eine Vollbremsung von 160 auf 0. Ich bin ebenfalls voll in die Eisen und würde dann geschnitten.

Lkwfahrer1003  18.07.2020, 08:50
@Ein3sel

In diesem Fall wird das wohl von einem Richter entschieden werden ! Ob und inwiefern wer an diesem Unfall schuld hätte !

Evtl. Tragt derjenige die Schuld der als erster die Vollbremsung eingeleitet hat !

Wenn die anderen Beteiligten weiter gefahren sind, hast du natürlich ein Problem, das glaubhaft zu erklären.

Schräg ist das Keyword.

Entscheiden tun das eh Bullen und da kommt es auf Zeugen an.

Wenn man anhand des Aufpralls eindeutig sehen kann das gegnerische Fahrzeug war schräg dann hast du gute Chancen. Ansonsten gewinnt wohl der andere

EddiR  18.07.2020, 07:58

Die Rennleitung entscheidet das nicht! Das ist Sache der Anwälte und des Gerichts! Die Rennleitung nimmt nur die Daten auf...!