Haftunfähigkeit Chancen?

1 Antwort

Um 3 Monate in U-Haft zu verbringen, geht es sicher nicht um eine Lappalie. Da ist im Falle der Verurteilung die zu erwartende Haftstrafe so groß, dass man unterstellt, dass der inhaftierte sich der Haft entzieht. Nennt sich Fluchtgefahr.

Am 2. Tag der U-Haft kommt der Inhaftierte zum Arzt, der die Hafttauglichkeit feststellt. Danach zum Psychologen. Der prüft akute oder zurück liegende psychische Erkrankungen. Das scheint ja alles unauffällig gewesen zu sein.

Was macht eigentlich der Rechtsanwalt? Schon mal einen Haftprüfungstermin beantragt? Oder eine erneute medizinische Begutachtung?

Vielen geht es schlecht im Gefängnis. Aber das lag in seiner eigenen Entscheidung, eine Straftat zu begehen oder nicht. Die U-Haft ist kein Urlaubshotel.