Haftpflichtversicherung bei Firmenhandy?

7 Antworten

Die private Haftpflicht heißt so, weil sie nur PRIVATE Risiken deckt. Außerdem müssten "geliehene Sachen" extra versichert sein. Das würde in dem Fall aber auch nicht helfen.

Da musst du fragen. Aber ich denke, dass musst du selbst bezahlen. Denn für solche Schäden zahlt fast keine Versicherung.

Na doch, wenn man einen Einschluß geliehene Sachen in seiner PHV hat.

Aber wenn der Chef etwas ausleiht, dann muß er damit rechnen, daß es beschädigt wird. Folglich muß er das Handy selbst versichern. Oder es halt nicht verleihen. Er kann jedenfalls kein Geld verlangen wenn es beschädigt wird. Aus diesem Grund zahlt die PHV auch nicht. Nicht weil das jetzt ein Ausschluß wäre.

Ich habe mich etwas eingelesen z.B. hier

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerhaftung/aha.htm

Ich würde unterscheiden in der wirklich privaten Nutzung des Smartphones bzw. der Nutzung des Smartphones.

Braucht der Arbeitnehmer das Smartphone nur während der Arbeitszeiten und hat es in der sonstigen Zeit zur reinen privaten Nutzung dann wird der Arbeitnehmer wohl selbst (wenn es nicht über den Betrieb versichert ist) für den Schaden aufkommen müssen wenn der Schaden in der Freizeit auftritt.

Ist dagegen das Smartphone für 'Rufdienst oder andere Anrufe des Betriebes auch in der Freizeit ein Arbeitsmittel dann wäre der Schaden durch den Betrieb zu tragen.

Also wenn Dir Dein Chef ein Telefon mitgibt und darüber auch Firmengespräche mit Kollegen, Lieferanten o.ä. in der Freizeit laufen dann wäre aus meiner Sicht eine betriebliche Veranlassung für das Mitführen des Smartphones gegeben und damit auch das Fallrisiko.

Wenn nicht dann ist es ein geliehenes Gerät ohne betriebliche Veranlassung und Du haftest.

Wobei die Höhe des Schadens noch diskussionwürdig wäre. Wenn Dein Betrieb ein Smartphone kauft dann bekommt sie die MwSt. erstattet und kann die Kosten von der Steuer absetzen. Als Privatmann kannst Du das nicht. Also auf jeden Fall müsste der Schaden um die MwSt gekürzt werden (das würde auch eine Versicherung so sehen und nur den Nettoaufwand erstatten).

Wenn mir sowas passieren würde und ich haften müsste würde ich so argumentieren und 1. nur den Nettobetrag akzeptieren und 2. verhandeln, dass man mir die Kosten in sagen wir mal 6 Monatsraten direkt vom Bruttogehalt abzieht. Damit würde ich Einkommenssteuer sparen und der Betrieb hätte keinen Nachteil.

Woher sollen WIR denn wissen, ob DEIN Chef gegen Dummheit und Ungeschicklichkeit seiner Lohn-Sklaven versichert ist!?

Manche Unternehmen haben eine Elektronik-Pauschalversicherung, auch für mobile Geräte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich fürchte, für ausgeliehene Gegenstände übernimmt kaum eine Privathaftpflichtversicherung eine Deckung. Du solltest daraufhin deinen Vertrag überprüfen. Meist ist das eine Zusatzvereinbarung.
Wenn dein Chef nicht gerade zufällig eine Handyversicherung abgschlossen hat, wirst Du wohl sehr wahrscheinlich selber in die Tasche greifen müssen.

Nein, wenn der Chef etwas ausleiht, dann muß er damit rechnen, daß es beschädigt wird. Folglich muß er das Handy selbst versichern. Oder es halt nicht verleihen. Er kann jedenfalls von dir Kein Geld verlangen. Aus diesem Grund zahlt die PHV auch nicht. Nicht weil das jetzt ein Ausschluß wäre.

@BenniXYZ

Nein, wenn der Chef etwas ausleiht, dann muß er damit rechnen, daß es beschädigt wird.

Woher Du diese Weisheit hast, kann ich nicht nachvollziehen.

In dem Falle ist es wie beim Ausleihen von anderen Dingen. Demoliere ich einen fremden geliehenen Gegenstand, muss ich dafür gerade stehen, und kann nicht zu dem Ausleihenden sagen, Pech gehabt, hättest es mir ja nicht zu leihen brauchen. Welche Stellung die Personen zueinenader haben ist völlig irrelevant. Ausnahmen sind Gegenstände, die am Betriebsstandort, sprich Arbeitsplatz, zur Verfügung gestellt werden.

@ZuumZuum

Das ist dein Moralverständnis. Jedoch wird dieses oft nicht so geteilt. Da sagen die Leute na und? Gehört mir nicht, ist nur geliehen. Deshalb geht Jeder, der etwas verleiht, auch das Risiko ein, daß die Sache beschädigt wird. Dieses Risiko will keine Versicherung einfach so übernehmen. Es muß eingeschlossen werden.

Als Arbeitnehmer mit Firmenhandy sollte man einfach seine PHV auf den Einschluß gemieteter Sachen sondieren.