Habe ich nach einem schweren Arbeitsunfall bei einem 1 Euro Job irgendwelche Ansprüche

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Hallo Maternus12, ganz sicher muss die Berufsgenossenschaft dafür aufkommen. Mich wundert dabei nur, dass Dein 1-Euro-Job in dem Verein dafür angedacht war, dass Du die Datenverarbeitung dort aufbauen und vermutlich Betrieb nehmen sollte. Der Geschäftsführer dann aber meinte, dass die Daten, die Du dann einsehen konntest, nicht für Dich bestimmt waren. Danach solltest Du als Hausmeister fungieren. Das mit der anderen Aufgabe ist meines Erachtens ein Problem. Die ARGE hat die Maßnahme für Dich anders, nämlich die EDV, eingeplant. Nun hast du aber eine andere Arbeit dort ausgeführt, die sicherlich mit der ARGE abgesprochen war. Dann noch eine Leiter und Hausmeistertätigkeit anzunehmen, da liegen Welten zwischen. Hast Du denn eine techn. Ausbildung um einen solchen Job zu übernehmen? Falls nein, dann kennst Du die Unfallverhütungsvorschriften ja auch nicht, und dann fängt das Problem an. Keine Unfallverhütungsvorschriften, trotzdem auf eine Leiter geklettert, und leider Pech gehabt. Tut mir sehr leid, dass das passiert ist, aber Dein Unfall, so habe ich den Eindruck soll aus versicherungstechnischen Gründen -sprich Geld und Fehler bei der ARGE- totgeschwiegen werden. Du hast jetzt noch Hartz IV, gehe zum Amtsgericht in Deinem städtischen Umfeld, nimm Deinen letzten ALG II-Bescheid, Mietvertrag und einen Kontoauszug (auf dem selbstverständlich kaum noch Geld auf dem Konto ist) mit und beantrage einen Beratungsschein für einen Fachanwalt für Sozialrecht in Deiner Umgebung. Such Dir den Anwalt aus dem Internet oder Gelbe Seiten raus, ruf in vorher an und mache einen Termin. Diesen Anwalt gibtst Du beim Amtsgericht als Deinen Anwalt an. Mit dem Schein zumAnwalt und beraten lassen. Nimm alles bzgl. des 1-Euro-Jobs mit, und schildere ihm Alles. Ohne einen Fachanwalt wirst Du hier nicht weiterkommen, weil Dein Unfall dem Verein und der ARGE bzw. den entscheiden Personen aufzeigen, dass nicht alles astrein war. Lass Dir das von denen nicht bieten. Dir steht viel mehr zu, und das sollst du Dir wieder holen. Die Gesundheit kann Dir keiner wieder geben, aber wenigstens dafür die richtige und rechtmässige Entschädigung solltest du mit Deinem Anwalt einklagen. Vor allen Dingen soll Dein Anwalt, aber der weiss das, den Unfall erst einmal bei der Berufsgenossenschaft melden, und die in die Verantwortung nehmen. Lass Dich nicht weiter von denen verar...... Regi

Gismoline7878  20.09.2010, 16:00

Die Berufsgenossenschaft muss dafür aufkommen, du musst nur zu deinen ehemaligen Träger gehen.Denn der muss es weiter geben zur BG. Hol dir dort die BG addresse,und dort schickst du dann Kopien über deine Praxisgebühren, Kilometerstände die du zu deinen Ärzten zurrücklegen tust...Hatte auch mal einen Unfall Beim MAE job,bin letztlich auch daraufhin geflogen! Und auf die Frage WARUM? Haben die nur gesagt wir hätten Sie auch schon nach Zwei Tagen Rausschmeissen können... Da kommt man sich erstmal bekloppt vor...Sprich mit deinen Äzten über Erwerbsminderungsrente!!Viel Glück noch...

Das heißt ja, dass dein "Arbeitgeber" damals den Arbeitsunfall nicht gemeldet hat....

Wende dich selbst an die berufsgenossenschaft, die dafür zuständig ist.

Die Leistung der BG erstreckt sich nicht nur auf die blanke Heilung, sondern geht auch noch viel weiter. Im übrigen ist sie völlig kostenlos und Zuzahlungsfrei!

Achtung, wenn der Unfall nicht der BG gemeldet wurde, hast du sogar Anspruch auf Schadensersatz (Summe aller geleistetn Zuzahlungen und der Differenz zu den Leistungen, die dir dadurch entgangen sind)

Die Leistungen der BG übertreffen die einer Krankenkasse bei weitem! Man kann solche Arbeitsunfälle auch selbst melden, wenn es der Arbeitgeber versäumt hat.

romar1581  12.03.2010, 10:16

Natürlich musst du die tatsache, dass es ein Arbeitsunfall war auch beweisen können. Du solltest also mehr als einen Zeugen dafür haben.... Und wenn der damit was vertuschen wollte, soll ja solche fälle schon gegeben haben, dann kriegt er auch noch richtig Ärger.

bei einem arbeitsunfall werden alle kosten von der BG übernommen du bekommst sogar bessere behandlung sprich der arzt kann dir als beispiel auch teuere medikamente verordnen wenn er das für richtig hält. betrachte dich als privatpatient. 10 euro sollten auch nicht fällig sein bzw. müsste dir dann von der BG zurückerstattet werden.

das läuft alles über die Bg. Laut Bg habe ich aber keine weiteren Ansprüche außer meinem Hartz4. Desweiteren kann ich nur zu BG Ärzten gehen die wollten mich nach 6 Wochen Gesund schreiben obwohl ich im Rollstuhl saß. Ein Gutachter der Arge hat mir Rente angeboten die wäre aber in der Lebensgemeinschaft angerechnet worden also kein Vorteil und im Lebenslauf wäre das wohl nicht so gut. Anfragen auf sonstige Ansprüche wurden von der Arge und der BG abgelehnt. Ich bin vor einer Woche von einem richtigen Arzt untersucht worden kein BG Arzt auch wenn das nicht erlaubt ist. Der hat nur mit dem Kopf geschüttelt und ich werde in 4 Wochen endlich noch mal operiert

romar1581  13.03.2010, 09:28

Welche BG ist denn da zuständig?

Celija  13.03.2010, 12:12

Auch ein BG-Arzt ist ein "richtiger Arzt"!

Wenn es als Arbeitsunfall anerkannt worden ist, muss die Berufsgenossenschaft für alles aufkommen. Das sollte man erstmal abklären.