Kann ein Pfleger eine Erbschaft antreten, falls er im Testament bedacht ist?

6 Antworten

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Grundsätzlich kann man an jede Person vererbern.

Man muß unterscheiden zwischen:

Pflegekraft in einem Heim, für die § 14 HeimG gilt

und

ambulante Pflegekraft

Pflegekraft in einem Heim

Dem Pfleger kann gekündigt werden, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt bzw. sich vom Arbeitgeber die Annahme der Erbschaft nicht genehmigen läßt.

Das gilt auch in Fällen, in denen der Pfleger überhaupt nicht wußte, daß er im Testament bedacht ist.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02)

Pflegekräfte, die eine testamentarische Zuwendung erhalten, werden das Urteil des BAG aber nicht außer acht lassen können, wenn sie nicht ihren Arbeitsplatz risikieren wollen. Für die Praxis ist daher zu empfehlen, den Anfall einer Erbschaft unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen und um Genehmigung der Annahme der Erbschaft nachzusuchen. Wird die Genehmigung erteilt, so kann die Erbschaft angenommen werden; wird sie nicht erteilt, so muß erwogen werden, die Erbschaft auszuschlagen. Arbeitgeber können die Problematik dadurch entschärfen, daß sie generell die Annahme von Erbschaften gestatten, wenn der Arbeitnehmer zu Lebzeiten des Gepflegten von der testamentarischen Zuwendung nichts gewußt haben. Verpflichtet sind sie zu einer solchen Vorgehensweise freilich nicht.

ambulante Pflegekräfte

Bei ambulanten Pflegdiensten gehen die Gerichte davon aus, daß der Mitarbeiter erben kann. Sie entschieden zudem, dass der § 14 HeimG nur auf das Verhältnis zwischen Heimbewohner und Heimträger oder Heimpersonal anwendbar sei.

Der Unterschied zwischen einem ambulanten Pflegedienst und einem Seniorenheim bestehe darin, dass eine Abhängigkeit der Gepflegten nicht bestehe. Schließlich könne ja jederzeit ein anderer Pflegedienst bestellt werden.

Hier sind jedoch die Regelungen im Arbeitsvertrag zu beachten, wenn es dazu welche gibt.

Nachtrag zu Pflegekraft in Heimen:

Die Heimaufsicht muß nach Urteil des BVerfG zusätzlich auch der Erbschaft zustimmen.

Wenn der Pfleger nichts von der Erwähnung im Testament wußte, ist eine Einzelfallentscheidung mit genauer Prüfung der Umstände notwendig, da hier auch schon einmal Ausnahmen von der rigiden Regelung zugelassen werden.

@DerSchopenhauer

Vielen herzlichen Dank für Ihren juristischen Fachkommentar. Da eine solche Situation bestimmt häufiger auftritt, können auch andere davon profitieren. Frld.Grüße und alles Gute!

die wird gesetzlich geprüft und die Erbschaft muss gemeldet werden.

dh wenn der Erbe nicht wußte, dass er begünstigt wurde, kann es sein dass er das Erbe annehmen darf?

Gerichtsentscheid !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

huhuuuu .... sicher ist der pfleger nicht auf eine Erbschaft aus sondern kümmert sich einfach nur nett um die Dame... .. ich arbeite selber in einem ambulanten Pflegedienst und besuche meine Patienten auch im Krankenhaus wenn sie dorthin müssen, mache Besorgungen, füttere die vögel usw.... ohne Hintergedanken, einfach nur weil ich die leute schon lange kenne und weil ich helfen mag :-)

Das ist sehr lieb von Dir. Aber Du siehst, es kann auch nicht so gut ankommen. Ich wohne ja leider über 300 km von meiner ex-Stiefmutter entfernt, die kurz vor einer schweren OP ist. Werde sie aber dort besuchen, wenn sie von der Intensivstation wieder raus ist.

@Krokofant

gute Besserung für deine stiefmutter :-)

@babsi1971

Danke vielmals - werde ich Ihr morgen telefonisch ausrichten, grins.

Sie kann eintragen wen sie will.