Habe ich das Recht einen leitenden Angestellten meines Unternehmens als Gesprächspartner bzgl. eines Anliegens meinerseits zu fordern?

3 Antworten

Als Werkstudent hast du doch sicher einen direkten Ansprechpartner. es muss dich ja jemand eingestellt haben.

Ansonsten ist natürlich der Betriebsrat auch für Werkstudenten zuständig.

Grundsätzlich hast Du schon mal einen Vorgesetzten, der für Dich verantwortlich ist. Den solltest Du kennen und mit dem kannst Du reden.

Irgend ein Anrecht, dass eine andere Führungskraft mit Dir redet hast Du im Normalfall nicht.

Da Du Dein Anliegen hier auch nicht kundtust kann auch niemand sagen, ob es vielleicht irgend eine Ausnahme oder spezielle Vorschrift gibt.

Ansonsten: Bei Problemen wende Dich an den Betriebsrat.

Der von Dir genannte Personenkreis gehört im übrigen im Regelfall nicht zu den „Leitenden Angestellten“. Es sind „einfache“ Vorgesetztenfunktionen. Leitende Angestellte sind noch mal etwas anderes.

Nein gibt es nicht.