Habe ich als Unterhaltspflichtiger Vater Anspruch auf den Nachweis für die Mittelverwendung?

10 Antworten

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Nein, diesen Auskunftsanspruch gibt es grundsätzlich nicht. 

Der Unterhalt dient dazu, dass der nicht betreuende Elternteil durch Zahlung in angemessenen Umfang den Bedarf des Kindes (mit-)absichert. Die einzelnen Positionen des Bedarfs des Kindes sind allerdings andauernd unterschiedlich hoch. Der betreuende Elternteil muss darüber keine Rechnung legen.

Der Unterhalt muss alle laufenden Kosten des Kindes abdecken: Verpflegung, Kleidung, anteilige Wohnkosten (Miete, Strom, Telefon...), Spiel-/Schulsachen, Freizeit, Ausflüge, Frisör usw......

Die Kosten der einzelnen "Positionen" schwanken in den verschiedenen Monaten selbstverständlich, manche Dinge müssen über einen längeren Zeitraum angespart werden (z.B. Klassenfahrten...). Der betreuende Elternteil ist nicht darüber Rechenschaft pflichtig, wie er das Geld einsetzt. 

Bei der Berechnung des Unterhaltes wurde ja auch dein durchschnittliches Einkommen zugrunde gelegt - auch du musst das nicht jeden Monat nachweisen....

Nein, den hast Du nicht.

Aber das kannst Du Dir eigentlich selbst ausrechnen: Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Versicherungskosten, Kleidung, Lebensmittel, Spielzeug, Schulzeug usw.

Das sind in der Regel mehr Kosten als Unterhalt plus Kindergeld.

Da bleibt nichts zum Abzweigen.

Nein. Du zahlst deinen Unterhalt und darfst nur hoffen, dass er zweckbestimmt verwendet wird. Bei bestimmten außergewöhnlichen Zahlungen kannst du aber das Geld auch selbst an die entsprechenden Stellen überweisen.

Nein, nur bei den Sonderausgaben könntest du einen Nachweis Verlangen(erste Schulausrüstung, Anteil am Freizeitverein, Schulausflüge  etc)