muß ich als unterhaltspflichtiger meinen arbeitgeber preisgeben

2 Antworten

Nein, es muss bei einer Einkommensauskunft nach § 1605 BGB lediglich Auskunft über das Einkommen und Vermögen gegeben werden.

Sie müssen als Unterhaltspflichtiger Auskunft über Ihr Einkommen erteilen. Dabei kann der Unterhaltsberechtigte verlangen, das Sie dies auch durch Urkunden, also Lohnbescheinigungen, Steuerbescheide usw. belegen. Auf der Lohnabrechnung steht der Arbeitgeber drauf.