Hat ein unterhaltspflichtiger Vater ein recht auf Schulische Auskunft?

7 Antworten

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Dein nichtsorgeberechtigter Vater hat aber das Recht, von Deiner  sorgeberechtigten Mutter, gemäß § 1686 BGB, eine umfassende Auskunft über Deinen schulischen Stand zu erhalten.. 

 erst wenn Du 18 bist bist Du verpflichtet ihm die Leistungsnachweise vorzulegen, von Schule, Ausbilbung oder Studium

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 04.07.2013 (BGBl. I S. 2176) m.W.v. 13.07.2013.

Nein, DU musst ihm GAR nix schicken. Ggf. hat er nur einen Anspruch, von Dir zu erfahren, ob Du schon selbst Geld verdienst - weil das auf den Unterhalt angerechnet werden kann. Wenn er einen Anspruch drauf hat, könnte er sich ja auch direkt an die Schule wenden^^

das recht hat er als elternteil sicherlich, aber keine handhabe es durchzusetzen. bis zu deiner volljährigkeit zahlt er grundsätzlich unterhalt. über 18 mußt du natürlich die unterhaltsberechtigung nachweisen. da reicht aber eine schulbescheinigung. das zeugnis ist deine alleinige sache.

Nein, ein Zeugnis musst du ihm nicht schicken.

Und später reicht auch eine Schulbescheinigung. 

Du selbst musst deinem Vater nichts schicken - solange du noch minderjährig bist.

Bis zu deiner Volljährigkeit muss deine Mutter alle dich betreffenden Dinge mit deinem Vater abklären. Auch wenn sie das alleinige Sorgerecht für dich hat, so ist sie ihm auskunftspflichtig über deine "persönlichen Verhältnisse" (BGB § 1686), müsste ihm zumindest nachweisen, ob du noch zur Schule gehst und informieren mit welchem Erfolg ... 

(Würdest Du z.B. die Schule beenden und vor deinem 18. Geburtstag eine Ausbildung beginnen, so müsste deine Mutter dem Vater die Höhe deiner Ausbildungsvergütung nachweisen, da sich dadurch dein Unterhaltsanspruch verändern würde....).

Ab deinem 18. Geburtstag allerdings - wenn du dich dann wegen deines möglichen Unterhaltes selbst mit deinem Vater auseinandersetzen musst (die Mutter kann das dann nicht mehr für dich tun...) - hat dein Vater einen Anspruch darauf, dass du ihm deine Ergebnisse aus der Lehre/ Studium regelmäßig nachweist, da sonst dein Unterhaltsanspruch gegen ihn verwirken könnte.