Hat eine Quittung die gleiche Beweiskraft wie ein Kontoauszug?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn aus den Quittungen der Empfänger und der Zahlungszweck eindeutig hervorgeht, sind diese Zahlungsbelege selbstverständlich ausreichend. Es existiert meines Wissens keine Rechtsvorschrift, die eine Kontoüberweisung vorschreiben würde.

sollte ausreichend sein. meines wissens nach gibt es kein gesetz, dass eine zahlung des unterhaltes per überweisung vorschreibt. es gibt auch kein gesetz das einen verpflichtet überhaupt ein konto zu haben.

mit datum und unterschrift es ist auch ein gültiges dokument bzw. beweismittel

Die Quittung muss voll anerkannt werden.