Kindesunterhalt, wenn Unterhaltspflichtiger in Hartz4?

8 Antworten

Ja genau, es geht um die Kinder, leider ist es in diesem Staat so das leibliche Vater nur zahlen muss wenn er über dem Selbstbehalt liegt, und dann ist es häufig so das die Kinder nur einen Bruchteil zugesprochen bekommen von dem was ihnen eigendlich laut Unterhaltsregelungen zustehen würde, aber auch vom Staat bekommen die Kinder nicht den Unterhaltssatz der ihnen zusteht , der Zeitraum in dem die Kinder Unterhalt vom STaat bekommen ist genau so gegen die Entwicklung der Kinder Ausgerichtet und das ist politisch so gewollt und von den " Volksparteien " auch so beschlossen, es geht immer gegen die die sich am wenigsten wehren können!!!!

Die Hartz IV-Behörde muss seinen Lebensbedarf sichern.
Falls er ein Einkommen erzielt, dass es zulässt den Unterhalt daraus zu bestreiten, ist der Kindesunterhalt für ihn nur ein durchlaufender Posten. Die Behörde zahlt dann praktisch den Unterhalt fü+r ihn.

Wie das abläuft, findest du hier:

http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-zum-nulltarif/index.html

Sehr schön verständlicher Link.

Wenn er nur Hartz IV bekommt, kann er keinen Unterhalt mehr zahlen. Allerdings: Ist er Aufstocker, kann er den Unterhalt als Freibetrag vom Arbeitseinkommen geltend machen (das könnte er übrigens schon jetzt, wenn er von seinem Einkommen nicht leben kann und aufstocken muss). Die JobCenter sehen das nicht gern und werden dann Druck auf ihn ausüben, dass er sich beim Jugendamt auf Herabsetzung des Unterhalts bemüht (dem dieses jedoch nur nachkommt, wenn er ausreichend Bewerbungen vorweisen kann). Allerdings: Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und der nicht gezahlte Unterhalt bleiben ihm als Schulden erhalten. Sobald er wieder zu Geld kommt, muss er diesen nachzahlen (in deinem Fall müsstest du bzw. später deine Kinder jedoch die Zahlung einklagen, wenn er dann nicht freiwillig nachzahlt).

Wenn der H4Satz unter dem Selbstbehalt liegt , und das macht er dann zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss ! Diesen für Kinder bis zur Beendigung des 12 Lebensjahres ! Von deinem EX bekommst du erst wieder Geld wenn er arbeitet und sein Einkommen über 950€ liegt ! Lg

seit 2013 über 1000 Euro, der Selbstbehalt wurde erhöht.

Wenn er Hartz IV bekommt und keine Arbeit hat, bzw. wenn er durch die Selbständigkeit bereits auf unter 1000 Euro Einkommen kommt, also unter den Selbstbehalt, dann kann und braucht er nicht mehr zu bezahlen. Vor allem kann er dann ja auch nichts mehr zahlen.

In diesem Falle solltest Du sofort nach Ausbleiben der Zahlung (geht nur 1 Monat rückwirkend zu beantragen) aufs Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen, falls Du nicht erneut verheiratet bist (denn dann gibt es keinen UV).

Du erhälst dann 180 Euro pro Kind, aber für das 11jährige Kind nur bis zu seinem Geburtstag, dann nichts mehr. Ansonsten musst Du selbst für den Unterhalt (mehr) arbeiten gehen oder Hartz IV zahlt das Geld drauf. Oder Du suchst Dir einen Freund/Mann der gut verdient.