Habe Haus mit Ex.Übernehm ihren Restkredit 43000€ (per Schuldhaftentlassung durch Bank),dazu zahle ich ihr nochmal 30.000€ bar.Worauf kommt Grunderwerbssteuer?

4 Antworten

Wenn "EX" Ex Ehefrau ist, ist der Erwerb grunderwerbsteuerfrei:

§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind ausgenommen:

1.
der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert (§ 8) 2 500 Euro nicht übersteigt;
2.
der
Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter
Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch
hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer
abziehbar sind;
3.
der
Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur
Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder
Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten
oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder
wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des
verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges
Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten
oder ihre Lebenspartner gleich;
4.
der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;
5.
der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;
5a.
der
Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im
Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der
Lebenspartnerschaft;
6.
der
Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in
gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme
als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die
Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen
deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;
7.
der
Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an
einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts. Den
Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten
oder ihre Lebenspartner gleich;
8.
der
Rückerwerb eines Grundstücks durch den Treugeber bei Auflösung des
Treuhandverhältnisses. Voraussetzung ist, daß für den Rechtsvorgang,
durch den der Treuhänder den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks
oder das Eigentum an dem Grundstück erlangt hatte, die Steuer entrichtet
worden ist. Die Anwendung der Vorschrift des § 16 Abs. 2 bleibt
unberührt.
Amaryllis2016 
Fragesteller
 27.03.2017, 00:07

Nein nicht verheiratet

lesterb42  27.03.2017, 08:02
@Amaryllis2016

Dann berechnet sich die GrESt nach dem Wert der Gegenleistung, das sind dann hier 73.000 € incl. der übernommenen Darlehensverpflichtung.

Auf das was du im Kaufvertrag als Leistung vereinbart hast, denn nur der wird zur Berechnung der GrESt zugrunde gelegt. 

Ich bin mir nicht zu 100% sicher, on da überhaupt eine anfällt, aber wenn dann auf die 30.

Wie der Name der Steuer ja sagt auf den Erwerb des Grundstückes (Grunderwerbssteuer)