habe bei meiner Bekannten einen TV mit Halterung vor 3 Monaten an der Wand montiert? Nun ist er von der Wand gefallen und kaputt? Zahlt das eventuell meine Haf?

3 Antworten

Hallo,

das kommt ganz auf Deinen Versicherungsvertrag an:

Da in derartigen Fällen häufig keine Haftungsgrundlage gegeben ist (Stichwort: "stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten"), wehrt die "normale" Privat-Haftpflichtversicherung allenfalls die Ansprüche des Geschädigten als unbegründet ab.

In vielen Verträgen findet sich heutzutage ein zusätzlicher Einschluss für ebensolche Gefälligkeitsschäden. Ist dieser vorhanden, besteht eine Regulierungschance - WENN der Schaden schuldhaft durch Dich entstanden ist.

Hast Du dagegen nichts falsch gemacht (und konntest z.B. auch nicht die ev. mangelhaftige Tragfähigkeit der Wand erkennen), dann ist auch bei bestehendem Einschluss keine Regulierung zu erwarten.

Viele Grüße

Loroth

Wenn Gefälligkeitsschäden versichert sind und es tatsächlich deine Schuld war, sollte die PHV regulieren.