Notar Kostenrechnung Auflösung GmbH UG
Hallo ich habe meine GmbH UG mit einem Wert von unter 500€ beim Notar auflösen lassen. Dieser schickt mir 2 Rechnungen. Eine für die Gesellschafterversammlung wo er einen Geschäftswert von 60000€ zugrunde legt und den Schlüssel KV 21100 des GNotKG mit Faktor 2,0 benutzt ,und auf 384€ zzgl Steuer kommt. Wenn ich in der GNotKG Tabelle B den Schlüssel 21100 suchen und einen Geschäftswert von 500€ zugrunde lege komme ich auf 70€! Und eine weitere Rechnung für die Handelsregisterabmeldung auch mit einem Geschäftswert von 60000 über 209€. Der Notar sagt mir das für die Auflösung mind. 30000€ Geschäftswert pro Vorgang zugrunde gelegt werden, also mal 2 = 60000€. Bei unserem 1. Treffen meinte er noch alles Zusammen würde ungefähr 200€ Kosten. Das ist doch Abzocke. Wer hat Ahnung von Notarrecht und kann mir sagen ob wirklich mind. 30000€ bei der Auflösung einer GmbH UG zugrunde gelegt werden. Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Die Berechnung des Notars ist richtig und keine Abzocke.
Bei der UG Auflösung gilt die Kostenprivilegierung NICHT mehr, wie es bei der Gründung der Fall ist.
Bei der Auflösung müssen - wie bei einer normalen GmbH - mindestens 30.000 € angesetzt werden und nicht etwa das Stammkapital zu 500 €. Das ist gesetzlich festgelegt.
Nicht das was ich hören wollte und nebenbei sogar echt ungerecht. Trotzdem danke. Scheint zu stimmen.
Anwälte können "frei" verhandeln... Vorher schriftlich alles klären!
Laut dem Notar gibt es für notarielle Vorgänge anders als bei Anwälten eine feste Gebührenverordnung und frei verhandlen sei sogar strafbar.
Hast Du nun eine GmbH oder eine UG?
Nein, das ist falsch.
Eine GmbH UG gibt es meines Wissens nach als Gesellschaftsform nicht.
Es gibt eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und eine "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".
Beide Gesellschaftsformen sind zwar artverwandt, unterscheiden sich aber grundlegend. Im übrigen auch hinsichtlich der Modalitäten für eine geplante Auflösung der Gesellschaft.
OK kann sein. Ich dachte immer das es eine GmbH UG sei. Also dann ist es nur eine UG. Danke für den Hinweis.
Der Geschäftswert einer UG brauch nicht geschätzt werden, wenn Du die Einnahmen / Ausgaben und damit einhergehend Überschüsse lückenlos dokumentieren kannst. Maßgeblich hierfür ist das abgelaufene Geschäftsjahr.
Nach dem Geschäftswert richtet sich auch die Gebührenordnung.
Es heisst GmbH UG