Hab ich Anspruch auf mein Sparbuch?

5 Antworten

Auf wessen Namen läuft das Sparbuch? Wenn es auf Deinen Namen eingerichtet ist, bist Du seit Vollendung des 18. Lebensjahrs befugt, darüber zu verfügen.

ukfdub12 
Fragesteller
 12.06.2013, 20:52

Das Sparbuch läuft auf meinem Namen, da es damals meine Oma und Opa für mich eingerichtet haben:)

Ich finde die Frage ein bisschen wage. Es wäre gut zu wissen welche Art von Sparbuch es ist. Auf wen das Sparbuch läuft. Wer darauf eine Vollmacht hat. Hat das Sparbuch dein Vater verwahrt oder ist es bei der Bank hinterlegt. Gehen wir von einem offenen Sparbuch aus das auf deinen Namen läuft hast du natürlich ab deinem 18. Geburtstag Zugriff darauf.

wenn das Sparbuch auf DEINEN Namen lautet gehört das Geld Dir. Solang Du nicht 18 warst durften es Deine Eltern verwahren. Jetzt müssen sie es Dir geben. Notfalls gehe zur Bank, weise Dich aus und sage dass Du das Sparbuch nicht ausgehändigt bekommst, dann müssen sie Dir das Geld auszahlen - Du könntest es ja auch verloren haben.

ukfdub12 
Fragesteller
 12.06.2013, 20:51

Ist es den ganz sicher das die Bank es mir aushändigen darf, da es ja alles irgendwie über mein Vater läuft, obwohl es ja auf mein Namen läuft, den da ist schon ein ordentlicher Betrag drauf den ich bald dringend brauch. Also am besten morgen zur Bank und Bescheid sagen, nicht das ich mich da blamieren? Muss man das Sparbuch mitnehmen?

allocigar78  12.06.2013, 21:03
@ukfdub12

leichter ist es natürlich wenn Du das Sparbuch dabei hast ansonsten musst Du halt einige Formalitäten erledigen. Aber wenn das Sparbuch auf Deinen Namen läuft gehört das Geld Dir und da Du 18 bist hat da niemand sonst drüber zu entscheiden - punkt und ende - und das wird Dir die Bank auch nicht anders sagen. Was läuft denn über Deinen Vater? er hat vielleicht das Geld eingezahlt und eine Vollmacht - wenn er eine Vollmacht hat kann auch er abheben aber du als Eigentümer des Geldes ja sowieso - Du kannst Deinem Vater bei der Gelegenheit auch gleich die Vollmacht entziehen dann kann er künftig nichts mehr abheben (aber natürlich weiter einzahlen)!

ukfdub12 
Fragesteller
 12.06.2013, 21:11
@allocigar78

Eine Frage, also die Vollmacht bedeutet jetzt nicht, er hat über das Geld zu bestimmen oder was ich genau mit dem Geld machen soll?! Denn er textet mich die ganze Zeit mit der Vollmacht zu.

allocigar78  12.06.2013, 21:19
@ukfdub12

Blödsinn! Vollmacht heißt nur dass er die Berechtigung hat Geld von dem Konto abzuheben (auflösen dürfte er es z. B. nicht, dafür ist Deine Unterschrift nötig - aber er könnte alles bis auf 1 € abheben). Eine Vollmacht kann sinnvoll sein, wenn Du z. B. krank bist und nicht zur Bank kannst - macht man oft bei älteren Menschen die ihren Kindern eine Vollmacht geben weil sie selbst bettlägerig sind - nur mal als Beispiel. Oder der Mann gibt seiner Frau eine Vollmacht weil sie auch Geld abheben können soll. Aber wenn Du nicht möchtest dass Dein Vater da Geld abhebt dann entziehst Du ihm die Vollmacht einfach - dazu musst Du nur auf der Bank das entsprechende Formular unterscheiben.

ukfdub12 
Fragesteller
 12.06.2013, 21:21
@allocigar78

Okay vielen lieben Dank du hast mir echt weiter geholfen, da bin ich jetzt echt beruhigt. :)) DH!!

allocigar78  12.06.2013, 21:22
@ukfdub12

gerne :-) - berichte doch mal wie es auf der Bank war!

ukfdub12 
Fragesteller
 12.06.2013, 21:27
@allocigar78

Werde ich aufjedenfall machen:)

Auf welchen Namen lautet das Sparbuch? Wenn es dei Name ist, muss dir dein Vater das Sparbuch aushändigen. Das gleiche gilt, wenn du nachweisen kannst, dass deine Großeltern das Geld für dich gespart haben und auf das Konto einzahlt haben.Ohne Vorlage des Buches kannst du nichts abheben.

er darf es dir nicht verbieten, dar du 18 bist und es auf deinen Namen läuft.

Kiel30  13.06.2013, 13:49

In der Frage steht nirgends das es auf ihren Namen läuft.