Guten tag, wir parken regelmäßig auf einen Parkplatz, dass Parkplatz ist eigentlich gerade bis auf dieses Parkstein, als wir es übersehen haben sind wir?

Wie man sehen kann ist es abgeflogen - (Recht, Auto, Parkstein) Bild 2 - (Recht, Auto, Parkstein)

14 Antworten

Hi,

die Reparatur wird von jeder Werkstatt übernommen, die Du beauftragst. Bezahlen musst Du das, wenn Du keine Vollkaskoversicherung hast, aber selbst.

LG

Wer außer dir sollte die Reparatur übernehmen ?

Wenn vorhanden kannst Du den eigen verursachten Schaden über die Vollkasko abwickeln.

Das wäre ein Fall für die Vollkaskoversicherung, falls ihr diese abgeschlossen habt.

 

Nein, die Reparatur wird nicht übernommen da Sie ihrer Sorgfalltspflicht. als Fahrzeugführer nicht nachgekommen sind.
Sie sind für jegliche Reparaturen bezüglich Pollern, Steinen oder Barrieren verantwortlich.
Ist der Schaden auf Privatgelände geschehen?
Dadurch wäre nur das Verfahren ein privatrechtliches Verfahren.

Ich habe mal so einen Poller an unmöglicher Stelle in Schrittgeschwindigkeit niedergedrückt und hatte am eigenen Fahrzeug einen Schaden der selbst bezahlt werden mußte. Der Poller wurde wieder aufgerichtet und fertig. Mir wurde da dies auf Privatgelände geschah sogar Hausfriedensbruch in Aussicht gestellt da ich scheinbar so unachtsam fuhr das meine Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt wurde und ich angeblich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Mir wurde sogar gesagt das der Poller vorsätzlich zu diesem Zweck dort plaziert wurde.

Und der Typ hat Recht da es Privatgelände war! Ich habe mich gütlich geeinigt und die Welt ist nun wieder gut.