Guten Morgen, ist jemand hier der seinem Nachbarn eine Wegerecht eingeräumt hat? oder ein Gehrecht? Oder ein Notwegerecht? Ich benötige Info´s?
Der bevorstehende Hauskauf mit Grundstück hat beim durchlesen der Unterlagen dargelegt, das für den Nachbarn keinerlei Wegerecht festgehalten wurde. Der Weg gehört zum Grundstück welches wir erwerben möchten. Nur ein ganz kleiner Streifen der Zuwegung gehört zum Nachbargrundstück. Ich möchte gerne eine klar definierte Regelung festhalten damit es keine Streitigkeiten gibt. Was ist zu beachten? Welches Recht räume ich ein? Welche Punkte sollten zwingend in einem entsprechenden Vertrag festgehalten werden? etc.
Vielen Dank für jede Info. Gruß Sebastian
5 Antworten
Hallöle,
Du solltest das (leider nicht absolut rechtssichere) Wegerecht als wirklich rechtssichere, verbindliche Grunddienstbarkeit unbedingt notariell im Grundbuch eintragen lassen!
Andere Vereinbarungen / Verträge / Absprachen können nämlich trotz scheinbar korrekter Obligation rechtlich unwirksam sein, wenn es hart auf hart kommt! Oder verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn einer der Vertragspartner stirbt oder sein Grundstück verkauft oder oder oder...
Um es also wirklich korrekt, verbindlich und rechtssicher zu machen und zwar für immer und für alle jeglichen Nachfolger solltet ihr unbedingt einen Notar dazu beauftragen es ins Grundbuch eintragen zu lassen! Das kostet zwar was, kann aber noch seeehr viel mehr kosten, wenn man es nicht tut.
Und überlegt Euch schon mal vorher, was ihr so alles rechtlich vermerken wollt. Z.B. wie sieht es auch mit der Wartung und Instandhaltung? Wer ist für den Winterdienst zuständig? Darf jeder über den Weg fahren oder nur die Bewohner des Hauses? Dürfen auch schwerere Fahrzeuge (z.B. Möbelwagen) den Weg nutzen? Gibt es Leitungsrechte? Gibt es Baulasten? Wer haftet im Schadensfalle? Soll es vielleicht einen Zaun drum rum geben? Etc., etc., etc.
Hier zur ersten Info mal ein paar Links:
https://ratgeber.immowelt.de/a/grunddienstbarkeit-so-weit-darf-der-nachbar-gehen.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/nicht-eingetragenes-Wegerecht--f262482.html
Und noch zur Info bzgl. den Kosten dafür: https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Grunddienstbarkeiten.php
Also, spar nicht an der falschen Stelle, egal wie gut Du den Nachbarn kennst und Dich mit ihm verstehst, denn die Zeit ändert leider vieles...
Wohlgelaunte Grüße,
wölfin
Gern geschehen! 😊
Wenn nichts im Grundbuch steht würde ich freiwillig nichts eintragen lassen.
Ohne Grunddienstbarkeit im Grundbuch hat dein Nachbar keine Rechte und keine Pflichten an deinem Grundstück = du kannst frei nach DEINEM Willen entscheiden und musst auf niemanden Rücksicht nehmen.
Sobald die Grunddienstbarkeit eingetragen ist sieht die Welt auf deinem Grundstück ganz anders aus
Da du erwirbst, bist du nicht im Zwang etwas zu regeln. Wenn Nachbar dich ärgert, könntest du dein Grundstück vermutlich komplett einzäunen und Nachbar hat Pech. Sofern im Grundbuch jetzt kein Recht für den Nachbarn eingetragen ist, würde ich es auch so lassen. Ein Notwegerecht gibt es in der bebauten Ortslage nicht.
Auch eine in Form einer Grunddienstbarkeit eingetrages Geh- und Fahrrecht sorgt immer wieder für Ärger. Willst du es unbedingt machen ,kommt es auf eine möglichst genaue Formulierung an. Was gestattest du : Durchfahrt nur PKW oder auch Schwerlaster, darf Nachbar dort auch Parken, darf Nachbar dich aus dem Bett klingeln, wenn du dort parkst. Am besten den Ausübungsbereich des Rechtes in einem Katasterplan darstellen. Dir die Eintragung vom Nachbarn entsprechend entschädigen lassen.
Da es aber für die anfallenden Notar- und Grundbuchkosten nicht wesentlich teurer wird, ob du das jetzt beurkundest oder erst wenn du nach Einzug merkst, das klappt hinten und vorn nicht, würde ich Ist Zustand kaufen und der Dinge harren, die da kommen.
Auf www.nachbarschaftsstreit.de gibts ein Wegerechtforum.
Lass die Finger von einem Grundstück bei dem die Eigentumsrecht ungeklärt sind. Der VK soll das erst Regeln, denn sonst beginnt deine Nachbarschaft gleich mit Streit und Händel.
Eintragen lassen kannst du nur wenn beide Seiten sich einig sind.....
Ich denke dem VK war es die ganzen Jahre gut genug. Die einzige Frage, die hier vom Fragesteller nicht eindeutig beantwortet wurde, ob sein zukünftiges Grundstück auch den kleinen Teil des Nachbarn zwingend zur Zufahrt benötigt. Ist dies nicht der Fall hat der VK, ebenso wie er als Käufer keine Veranlassung hier irgendetwas zu regeln. Dann ist er ohne eingetragenes Recht immer in der besseren Position.
Du bist ( aus Deiner Sicht gesehen ) in der "glücklichen" Position, dass der Weg überwiegend zu Deinem Grundstück gehört. Also musst Du nicht zwingend irgend einem Nachbar grundbuchmässig eingetragen ein Wegerecht einräumen. Und diesen bisherigen Zustand musst Du auch nicht ändern, sondern kannst weiterhin dem Nachbarn aus freien Stücken Wegerecht gewähren.
Und so sollte es dann auch wie bisher beurkundet werden.
Dankeschön. Ich habe gelesen das es für den Wert der Immobilie besser ist, keinerlei Wegerechte einzutragen, da diese den Wert der Immobilie mindern. Somit kann ich, wie ich es auch vorhatte, den Nachbarn ansprechen welche Regelungen es bisher gab, diese neu verhandeln und ggf. durch einen Anwalt mit einem Schriftstück festhalten. Ist das eine Variante???
Du brauchst doch nur im Grundbau schauen welche Eintragungen es diesbezüglich bisher gibt - und daran wird auch durch diesen Kaufvertrag nichts geändert.
Und eine Verhandlung mit einem Nachbar ist für diesen Vertrag gar nicht interesssant / relevant.
Super Tipps und links. Vielen Dank dafür.