Wie wird ein Notwegerecht eingeklagt?
Ich habe ein Grundstück mit einem Gebäude um 1900. Es ist das 3. Haus in einer Reihe von 4 Häusern. Die Zuwegung erfolgt über einen Privatweg. D.h, jedem der 4 Eigentümer gehört ein Wegstück. Da der Gebäuden in grauer Vorzeit mal ein zusammenhängendes Gehöft, das dann irgendwann in mehrere Grundstücke geteilt wurde. Dabei wurde das Wege- und Leitunsrecht nicht im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis gesichert. Lt Bauamt ist das nicht ungewöhnlich. Es wurde versäumt, den Weg in eine öffentliche Straße umzuwidmen. So besteht jetzt für alle Eigentümer ein Gewohnheitsrecht. Soweit alles gut. Jetzt möchte ich das Grundstück verkaufen. Keine Bank finanziert das ohne gesicherte Zuwegung. Ich habe nun gelesen, dass man ein sogenanntes Notwegerecht zivilrechtlich einklagen kann. Wie funktioniert das? Zur Ergänzung : das Grundstück ist AUSSCHLIEßLICH über den Weg an die nächste öffentliche Straße angeschlossen und nicht anderweitig erreichbar. Wir haben versucht, mit den Nachbarn zu sprechen und um Eintragung eines Geh-und Leitungsrechtes gebeten. Dies wurde abgelehnt. Das Gewohnheitsrecht hätte bisher auch allen ausgereicht. Welche Unterlagen benötigen wir? Wie funktioniert das mit der Ziviklage?
3 Antworten
Woher will die Bank das wissen, hab Ihr denen das erzählt. Die Bank hat es als Ausrede erfunden, denn ein Notwegerecht wird nirgends eingetragen und gilt von alleine. Ihr habt auch keine Gewohnheitsrecht oder die Eintragung wurde "vergessen". Oder die Stadt hat vergessen das als Straße zu widmen. Was wollt ihr denn einklagen? Eine Eintragung im Grundbuch oder die Erlaubnis den Weg zu nutzen. Ihr nutzt doch den Weg bereits oder hat man euch das verboten ? Mehr gibt es nicht. Das einzige was Ihr gewinnt ist das der Eigentümer merkt das er euch zu Kasse bitten kann. Denn ein Notwegerecht ist zu vergüten. Einer Eintragung eines Geh-und Leitungsrechtes muss der nie zustimmen, das ist was ganz anderen und VIEL mehr als das Notwegerecht. Lwww.nachbarschaftsstreit.dehaftsstreit.de die haben eine Forum zum Thema Wegerecht. Eure Bank veräppelt euch: Erklärt denen das es ein Notwegerecht gibt.
Die Bank würde auch eine Einigung mit dem Nachbar akzeptieren, der eh nichts dagegen machen kann. Also lieber dem 500er Euro geben ...
Am besten du nimmst dir einen Fachanwalt in dieser Sache. Hinweis: es gibt in der deutschen Gesetzgebung kein sog. Gewohnheitsrecht. Es gibt eine Duldung, aber kein Recht auf Gewohnheit. Einer Duldung kann man jederzeit widersprechen.
Es gibt ein Gewohnheitsrecht. Das sind Rechte die bereits vor Entsteheung des Grundbuchs entstanden sind.
Danke für deine Antwort. Ich arbeite selbst bei einer Bank. Keine Belehrung ohne gesicherte Zuwegung durch Eintrag im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis. Wir waren bereits Beinen Spezialanwalt. Das Notwegerecht lässt sich in einem Zivilprozess einklagen. Es erfolgt anschließend keine Eintragung eines Wegerechts, aber die Bank akzeptiert das Ergebnis der Feststellungsklage.