Gruppenreise, wer zahlt bei Absage von einem Teilnehmer

6 Antworten

Was ist das wichtigste an der Reiseplanung?

 Die Reiserücktrittsversicherung. 

Wenn ihr eine habt dann kann er falls er einen triftigen Grund hat  diese in Anspruch nehmen. Wenn nicht dann muß er den Ausfall selbst zahlen. Ihr könnt auf jeden Fall fahren. Vielleicht findet sich ja noch ein anderer Teilnehmer im Freundeskreis der für die Person einspringen kann. Das wäre auch eine Möglichkeit. 

Seit Jahren organisiere ich Gruppenreisen. So lange das Hotel/Pension die Stornierung zulässt, braucht er auch nicht zahlen. In diesem Fall war der Stornierungstermin überschritten, so zahlt die absagende Person voll. Eine Umbuchung kan er nicht verlangen. Wie llllA125Ylll vollkommen richtig sagt: Er muss zahlen !!!

Ihr wolltet nicht stornieren oder einen weiteren Mitreisenden finden, wenn Du derjenige bist, der für eine Nicht-Umbuchung verantwortlich ist wirst Du wohl die Mehrkosten tragen.. Dir ist ja gesagt worden eine Person fällt aus und auch bei evtl. anfallenden Stornogebühren käme der doch günstiger weg , warum soll er Euch darüber hinaus den Urlaub finanzieren?

trebor085 
Fragesteller
 11.03.2015, 10:26

Wir haben versucht einen weiteren Mitreisenden zu finden, leider erfolglos. und warum sollen 5 Leute den kompletten Urlaub stornieren nur weil eine Person plötzlich nicht mehr will.

Und das für alle anderen der Urlaub dadurch teurer wird kann ja irgendwie auch nicht sein. Oder sehe ich das falsch.

himako333  11.03.2015, 11:16
@trebor085

eine Umbuchung wäre doch die Alternative gewesen, wenn ihr die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht anteilig tragen wollt..

man kann von jeder Buchung Abstand nehmen, je später , je höher fallen die Stornogebühren aus.. Euer Freund hat Euch aber ziemlich früh informiert, deswegen die Verteuerung hättet hier doch verhindern können ... m.l.G.

Der der bestellt muß an den Vermieter bezahlen und dann versuchen sich das Geld von der Person die nicht mehr mit will wieder zu holen. Deshalb sollte der Organisator das vor der Bestellung von allen kassieren.

Rein rechtlich musst du zahlen, weil du der Verttagspartner bist und dafür unterschrieben hast. Moralisch gesehen muss er dir das Geld natürlich erstatten, aber das wirst du vermutlich nicht einfach so durchsetzen können.