Grundstücksfläche aus der Landwirtschaft entnehmen?

3 Antworten

Betriebsvermögen-wird der Bürgermeister nicht in seinen Systemen sehen.

Ich würde hier mit Opas Steuerberater reden - welche Bedeutung in diesem Zusammenhang die 10 Jahre haben.

Hat mit Baurecht nichts zu tun, sondern eher mit Steuerrecht - denke ich. - Die Bauvoranfrage bringt dich dann nicht wirklich weiter, wenn eine vorzeitige Bebauung eine Steuerlast für den Opa nach sich zieht. en.

Es geht hier um Abschreibungen, Darlegung einer Wertminderung, wann die Fläche komplett abgeschrieben ist...

Ich nehme an - du bist kein Landwirt, sonst gäbe es andere Möglichkeiten.

Aber wenn du für die Übernahme des Geländes Betriebssteuer bezahlst, solltest du dir auch um die Erbfolge nach Opa Gedanken machen. Evt. ist in den 28k auch bereits Schenkungssteuer berücksichtigt. Als Enkel hast du hier einen Freibetrag von 200.000€, sofern dein Elternteil als Kind des Opas noch lebt.

Abgesehen davon vertraue ich mehr auf die Auskünfte der zuständigen Sachbearbeiter, als der eines Bürgermeisters.

Was hat das eine mit dem Anderen zu tun?

In dem Moment wo das Grundstück überschrieben wird fällt es aus dem Betriebsvermögen heraus.

Grundstücksüberschreibungen in direkter Linie - vom Vater, vom Großvater - haben einen Steuerfreibetrag da würde ich Prüfen ob wirklich Steuern erbracht werden müssen.

Wenn es Baugelände ist dann darf gebaut werden. Hier gibt es auf der Gemeinde einen Bebauungsplan, den kannst du dir (auszugsweise) geben lassen.

Ansonsten Bauantrag stellen - fertig.

DeLigt 
Fragesteller
 02.07.2020, 13:53

Hallo, da hast du Recht das dachte ich auch. Bei einem Bekannten im gleichen Fall hat aber das LRA gesagt, erst 10 Jahre nach Entnahme kann darauf gebaut werden, das verunsichert mich nun der Aussage des Bürgermeisters gegenüber.

Apokailypse  02.07.2020, 14:03
@DeLigt

Das kenne ich ( in Baden-W. nicht) Da bleibt nur die Nachfrage beim LRA respektive beim Landwirtschaftsamt

kabbes69  02.07.2020, 14:53

Bist du Steuerberater, oder Nebenerwerbslandwirt? Deine Antwort kommt mir sehr mutig vor.

Steuerrecht ist jetzt nicht mein Ding -aber aus Betriebsvermögen fällt etwas erst raus, wenn es vollständig steuerlich abgeschrieben ist - mögliche entgehende Fördergelder noch nicht berücksichtigt.

Ein Grund warum hauptberufliche Landwirte lieber Land tauschen, statt zu verkaufen.

Helmuthk  02.07.2020, 17:58

Es geht nicht um eine Schenkungsteuer.

Hier fällt Einkommensteuer beim Großvater an, weil ein Teilgrundstück aus dem L+F- Vermögen in das Privatvermögen überführt.

Von einer Schenkungsteuer ist hier nicht die Rede.

Wenn es Baugrund ist, dürfte es ja kein Problem sein, vorab einen Bauantrag zu stellen. Der muss ja auch bereits für einen Abbruch gestellt werden.

DeLigt 
Fragesteller
 02.07.2020, 13:50

Hallo Hans. Danke für den Tipp das hatten wir noch nicht in Erwägung gezogen, bin auch wirklich nicht sehr informiert in diesem Gebiet. Jedoch kann ich doch keinen Bauantrag stellen auf ein Grundstück welches mir nicht gehört oder ?

DerHans  02.07.2020, 14:02
@DeLigt

Das nennt sich dann "Bauvoranfrage"