Hat jemand Erfahrung mit Zwangsräumung eines Pferdestalls

das ist die Gute - (Pferd, Landwirtschaft, Grundstück) wir brauchen Eure Tipps - (Pferd, Landwirtschaft, Grundstück)

5 Antworten

Guten Morgen,

du hast einen Vertrag. In diesem Vertrag sollten auch die Kündigungsfristen genannt sein. Ist dies nicht der Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese kenne ich allerdings nicht. Außerdem ist Vertrag nicht gleich Vertrag.

Egal wie: Die Eigentümerin kann dich nicht einfach von heute auf morgen auf die Straße setzen. Die Eigentümerin darf natürlich auch auf keinen Fall deine Pferde verkaufen.

Ich hoffe doch du hast mindestens 2 Pferde dort stehen. Außerdem solltest du dir mal überlegen was ist wenn du mit einem Pferd schnell in die Klinik musst. Dann musst du das Pferd ja dorthin fahren. Das heißt der Zufahrtsweg muss passierbar sein. Wer allerdings dafür zuständig ist weiß ich nicht da ich mich im Pachtwesen nicht auskenne. Außerdem kenne ich die genauen Eigentums- und Pachtverhältnisse nicht, also auf wessen Grund der Weg liegt, welches Gelände dein Vertrag einschließt usw.

Ich denke es wäre gut wenn du dir Unterstützung durch einen Rechtsanwalt holen würdest.

Ohne den Pachtvertrag zu kennen ist die Frage nicht wirklich zu beantworten. Handelt es sich überhaupt um einen Pachtvertrag gemäß § 585 BGB? - Sofern es sich um ein solches unbefristetes Pachtverhältnis handelt, gilt eine Kündigungsfrist nach § 594 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/594a.html). Es sei den du wärst mit dem Pachtzins im Rückstand.

Ist so nicht richtig, denn auch bei Rückstand des Pachtzins gilt trotzdem §594a BGB!

Ich kann Dir keinen Juristischen Rat geben und Du wirst hier keinen verläßlichen bekommen.

Aber das Problem mit dem Abtransport ist doch ganz einfach.

Das Pferd ist doch ein Pferd, also kann es laufen und Du kannst sogar drauf reiten. Es ist doch nicht vorgeschrieben, daß ein Pferd nur auf der Koppel laufen darf und auf einem Weg gefahren werden muß  ;-).

Also stell den Transporter dorthin wo er gut hinkommen kann und führe das Pferd dorthin oder reite es dorthin, einsteigen, abfahren, fertig.

für eine Zwangsräumung braucht der der räumen will viel Geld und Zeit. Ich kenn das aus der Wohnungswirtschaft. Und die Gerichte haben viel zu tun. Guck mal in deinen Pachtvertrag. Ich kenn das auch so, dass wenn nicht fristgercht gekündigt wird sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert.

Wir sind hier nicht bei Wünsch dir was

 Frist Ende war 31.03.15 ? Wir haben doch fast Juni .. wie du am Datum siehst kann sie da nix machen.