Grundstück verkauf, noch kein Geld erhalten

12 Antworten

Was soll "zurück nehmen" denn bedeuten? Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird erst nach Kaufpreiszahlung beantragt. Der Verkäufer ist bis dahin weiterhin Eigentümer. Zurück zu nehmen ist also nichts. Was beseitigt werden muß ist die kaufvertragliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung. Am besten nochmals eine Frist setzen und dann an eine Vertragsbeendigung z.B. durch Rücktritt nachdenken. Bei diesem Kaufpreis würde ich allerdings zuvor anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es wird da nämlich noch eine ganze Menge zu klären geben, u.a., wer die Notarkosten trägt.

Stell Dir vor, der Käufer verkauft das Grundstück weiter und haut mit dem Geld ab, dass er vom Käufer Nummer 2 bekommen hat. Dann stehst Du da, ohne Grundstück und ohne Geld.

Das kann für Dich ganz schlimm enden!

Das ist eine üble Sache. Auf jeden Fall schnell reagieren. Ich würde sogar einen Anwalt hinzuziehen. Mit der Eintragung ins Grundbuch ist nicht zu spaßen.

Da würde ich mal beim Notar fragen, ob die Zahlungsvoraussetzungen lt. Kaufvertrag schon erfüllt sind. Meistens wird eine sogenannte Auflassungsvormerkung z.G. des Käufers eingetragen und erst dann läuft die Zahlungsfrist. Hätte eigentlich der Notar erklären müssen !! Bekommt ja nen ordentlichen Batzen Geld für diesen Vertrag.

(Und bis so eine sog. Auflassungsvormerkung eingetragen ist, können schon mal 2-5 Wochen vergehen. Kommt auf den Notar an. Aber wie gesagt: Es ist ja nicht der Preis von einer kleinen Garage, da könnte / sollte sich der Notar schon was tun für sein Geld.

Das Grundstück gilt doch eigentlich erst als verkauft wenn es im Grundbuch geändert wurde. Solange noch kein Geld geflossen ist, ist noch der alte Eigentümer Besitzer. Allerdings würde ich auch den Notar informieren.