Grundstück geschenkt bekommen nach Vermögensauskunft?

4 Antworten

Wenn du noch Schulden hast würde ich aufpassen, ich weiß leider nicht genau in wie weit das gepfändet werden kann, bzw. zwangsversteigert werden kann

Falls Du die Schulden, aufgrund deren Du die VA abgeben mußtest, noch nicht bezahlt hast, wird die Immobilie nach der Eigentumsübertragung für die Gläubiger 'interessant', wenn Du das nächste Mal die VA abgeben mußt.

Daß Du das Vermögen darin dann angeben mußt, ist hoffentlich klar.

Meine Empfehlung wäre, zu versuchen, das Grundstück zu verkaufen und aus dem Erlös die Schulden zu bezahlen.

Möglich ist es schon. Ob sie darauf zugreifen, entscheiden die Gläubiger.

Sie zur Nachmeldung dies zugewachsenen Vermögenswertes verpflichtet!

»1. Ändert sich nach Vorlage eines Vermögensverzeichnisses die Vermögenslage des Vollstreckungsschuldners oder erkennt dieser die Unrichtigkeit der von ihm gemachten Angaben, ist er vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Ergänzung bzw. Richtigstellung seiner Angaben verpflichtet.
2. Ergänzt oder berichtigt der Vollstreckungsschuldner vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das der Finanzbehörde bereits vorgelegte Vermögensverzeichnis, wird allein dadurch kein neues Verfahren in Gang gesetzt. Die Finanzbehörde hat hinsichtlich der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine erneute Ermessensentscheidung nur dann zu treffen, wenn der Vollstreckungsschuldner substantiiert besondere Gründe darlegt, die eine Abstandnahme von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung geboten erscheinen lassen.«