Grundsteuer nicht bezahlen um Teilungsversteigerung zu erwirken?

3 Antworten

wenn die Grundssteuer nicht bezahlt wird kommen die Mahnungen an beide Eigentümer und dann der Gerichtsvollzieher zu dem, den er als einfachsten antrifft. Er pfändet dann bei dir was erlaubt ist, (Lohn, Wertgegenstände, Auto u.s.w.). Daher ist das eine ganz schlechte Idee. Daher ganz einfach die Teilungsversteigerung beantragen und die Kosten vorstrecken und mit den Verkaufserlös verrechnen.

Hallo,

#heurakaforaou hat schon ganz gut Vorschläge gemacht, wie Du da vorgehen könntest. Zu Deiner Frage mit der Grundsteuer noch einmal. Nein, das wird nicht funktionieren. Das FA wird sich einfach an Dich halten, mit einem „ganz normalen Vollstreckung“.

hilflos99  10.12.2019, 15:40

Grundsteuer wird von der Stadt/Gemeinde erhoben nicht vom Finanzamt

Schadensersatzanspruch gegen Miterben, der sich der Teilung des Nachlasses unberechtigt verweigert
  • Jeder Miterbe ist verpflichtet, an der Teilung des Nachlasses teilzunehmen
  • Zunächst müssen die Erben gemeinsam die Schulden des Erblassers begleichen
  • Blockierende Erben müssen unter Unständen Schadensersatz bezahlen

Ausführliche und wichtige Informationen findest du hier:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/schadensersatz-gegen-miterben.html

Du schreibst:

Ich kann nicht in die Wohnung, .....

Es ist doch wirklich kein Problem die Schlösser einer Wohnungstür auszutauschen - oder?

Der Verwandte sitzt im Ausland im Gefängnis.

Dann wird er wohl auch kaum mitbekommen, wenn du die Wohnung vermietest, um Instandsetzung und andere Betriebskosten gewährleisten zu können.

Mein Tipp:

Du solltest die ganze Sache einfach mal mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Das Internet bietet eine Reihe von guten und seriösen Informationen als Orientierungshilfe.

Eine individuelle Rechtsberatung kann hierdurch jedoch nicht ersetzt werden.

Gut zu wissen:

Bei der Erstberatung sind Rechtsanwälte an eine Gebührenordnung gebunden. Das heißt, die Preise unterscheiden sich hier nicht erheblich.

Der Anwalt wird dich allgemein über deine Möglichkeiten sowie die Erfolgsaussichten informieren.

Erteilst du dem Anwalt anschließend ein Mandat, wird er die erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

Mein Tipp:

Du solltest beim Anwalt unbedingt in Erfahrung bringen, ob und wie du die Anwaltsgebühren gegenüber deinem Verwandten gelten machen kannst.

Eine Erbengemeinschaft ist gesamtschuldnerisch haftbar. Ich weiß leider nicht, wie sich das auf einen Klageweg auswirkt.

Ich bin auch davon überzeugt, dass dein Miterbe nicht nur Rechte wahrnehmen kann - ohne Pflichten zu erfüllen.

Tipp:

Du solltest dir schon alleine deshalb Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, um sicherstellen zu können, dass nicht etwas durch einen Leitungsbruch Wasser ins Mauerwerk eindringt und sich bereits Schimmel gebildet hat oder ähnliches.

Welchen Wert hat die Wohnung?

Vielleicht wäre dein Miterbe einverstanden, wenn du ihm seinen Anteil abkaufst.

Im Knast sicher nicht die schlechteste Option.

Auch nachdem entlassen wird, schwimmt er nicht im Geld. Ein Verkauf oder sogar eine Zwangsversteigerung bringt in der Regel weniger.

Du hingegen kannst dich darauf verlassen, dass die Immobilienwerte auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden.

Sieh dir einfach mal die Preisentwicklung der letzten 5 Jahre an.

Du solltest nach Möglichkeit versuchen die Wohnung zu behalten.

Viel Erfolg!