Grunderwerbsteuer unter Familie!?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist grunderwerbsteuerfrei:

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind ausgenommen:

1.
der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert (§ 8) 2 500 Euro nicht übersteigt;
2.
der
Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter
Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch
hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer
abziehbar sind;
3.
der
Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur
Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder
Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten
oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder
wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des
verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges
Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten
oder ihre Lebenspartner gleich;
4.
der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;
5.
der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;
5a.
der
Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im
Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der
Lebenspartnerschaft;
6.
der
Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in
gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme
als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die
Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;

Deine Ehefrau muss für ihren Anteil ebenfalls keine Grunderwerbsteuer zahlen, denn der Befreiungstatbestand gilt ebenfalls für die Ehegatten

Habt Ihr einen Ehevertrag mit Gütertrennung? Wenn nicht, ist das Problem kleiner, als Du glaubst. Denn was in einer Ehe angeschafft wird, gehört ja eh zur Hälfte dem Ehepartner. Also kauf Du das Haus und den Rest macht die Heiratsurkunde. :o)

jasonthuray 
Fragesteller
 31.01.2017, 06:57

nein, haben wir nicht. 

Also, wird sie dann auch befreit?! :)

SaVer79  31.01.2017, 06:58

Auch so ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält: wenn ein Grundstück in der Ehe gekauft wird, dann gehört es dem, der im Grundbuch eingetragen ist und nicht automatisch beiden Ehegatten! Und das Istrien allen anderen Dingen genauso!

sunnymarx1977  31.01.2017, 06:59
@SaVer79

Dann lass Dich mal scheiden und schau, was von dem Haus, das auf deinem Namen im Grundbuch steht und das während der Ehe erworben wurde, übrig bleibt!

ratatoesk  31.01.2017, 07:14
@SaVer79

Das ist insoweit richtig,aber trotzdem wird das Haus mit im Zugewinnausgleich aufgeführt werden und die Hälfte davon gehört der Ehefrau.Das heist das haus gehört Dir ,aber die Hälfte des Wertes ,Deiner Frau.

Da spielen noch paar mehr Dinge eine Rolle,aber einfach ausgedrück ist es so.

Also schön vor der Ehe ein Haus kaufen oder sich nicht scheiden lassen.

SaVer79  31.01.2017, 07:04

Das kommt letztlich allein darauf an, was in ehe insgesamt erworben wurde und wie man den Zugewinnausgleich regelt! Hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass der Ehegatte automatisch Miteigentümer werden würde!