Grunderwerbssteuer bei Wohnungstausch
Hallo!
Eigentümer A tauscht seine 3 Zimmerwohnung mit Eigentümer B, der eine 1,5 Zimmerwohnung in der gleichen Wohnanlage besitzt.
Der Eigentümer B zahlt an A zusätzlich noch einen Kaufpreis von 50.000,-- € für den größeren Wohnraum.
** Da beide ja schon einmal Grunderwerbssteuer bezahlt haben, ist nun die Frage:**
Muss B jetzt nur mehr für die 50.000,-- € Grunderwerbssteuer zahlen oder beide nochmals für den kompletten Immobilienwert der jeweiligen Wohnungen?
2 Antworten
Egal mit was bezahlt wird, ob mit Geld oder anderen Immobilien, Gold, Autos, Wertgegenstände, Schulden, es wird stets Grunderwerbssteuer in voller Höhe fällig.
In Deinem Fall kaufen beide jeweils eine neue Wohnung, der Kaufpreis richtet sich nach dem Verkehrswert der jeweils dafür getauschten Wohnung (in einem Fall plus 50 tEur).
Der Notar wird heirbei den jeweiligen Wert auch mit angeben.
Um die Stuerlast zu drücken könnte man den Wert der jeweiligen Wohnungen jeweils entsprechend niedriger angeben.
Aber wenn das aus dem Rahmen fällt, gibts Ärger, das Finanzamt ist nicht blöde.
Also 1 Euro glaubt niemand.......
so seh ich das auch
Jeder zahlt noch mal die Grunderwerbsteuer. Da gibts nix zu handeln und mit dem Finanzamt schon mal gar nicht.