GEZ-Gebühr zwei Wohungen, ein Eigentümer?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, mit mehreren Wohnungen. Mein Lebensgefährte hat zwei Wohnungen, die auf seinem Namen laufen.
Wie beide leben gemeinsam in beiden Wohnungen.
Kann ich einmal die GEZ abmeldet werden, nach dem neuen Gerichtsurteil?
Vielen Dank für die Antworten.
5 Antworten
Gezahlt wird pro Haushalt. Ihr habt 2 Haushalte, also zahlt ihr zweimal.
Das Urteil bezieht sich auf einen Zweitwohnsitz einer Einzelperson, und ist zudem noch nicht umgesetzt.
Ja (bald) für die jeweilige Wohnung wo Ihr als Zweitwohnsitz gemeldet seid.
der gesetzgeber hat der gez bis 2022 zeit gegeben das zu bereinigen.
oh sry.. danke.
Man zahlt pro Wohnung... also zweimal gez zahlen...
Nein, Die GEZ gilt Pro Wohnung als zu entrichtender Rundfunk und Fernseh-Pflichtbetrag.
genau das wurde in der letzten Woche durch das Gericht verneint. Ein Wohnungsinhaber mehrere Wohnungen = nur einmal zahlungspflichtig.
Er kann ja nicht gleichzeitig die Leistung an zwei verschiedenen Orten in Anspruch nehmen.
Aber zwei Personen können das, daher trifft das hier nicht zu. Es sind 2 Haushalte mit mehreren Personen, welche die Leistungen zeitgleich nutzen können.
Es müssen aber mehrere Präzedenzfälle exisiteren um derartiges anfechten zu künnen, es gilt weiterhin: Pro Mietraum ein GEZ Betrag unanbhängig wieviele Empfangsgeräte darin vorhanden sind ;)
Nein, bis Juni 2020