neue Wohnung - ab wann muss ich Hausgeld zahlen?

5 Antworten

Stehst Du schon als Eigentümer im Grundbuch? Dann bist Du auch schon Eigentümer. Wenn nicht, dann nicht.

Hausgeld ist ab dem Zeitpunkt fällig, wo eine Verwaltung eingesetzt ist, die sich um alles kümmert. Die Verwaltung kostet Geld, Grundsteuern fallen an. Ebenso Versicherungen, Heizung, Warmwasser uvm. Das muss irgendwie bezahlt werden.

Über das Hausgeld wird jährlich abgerechnet, sodass es auch zu einer Rückzahlung kommen kann. Wenn Du nicht ab August bezahlst, holt man sich das Geld eben später.

Dennoch: Um hier rechtlich gut beraten zu sein, empfehle ich Dir die Mitgliedschaft beim Verein Haus & Grund. Kostenlose Rechtsberatung vor allem auch zum Thema Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung etc. und viele weitere nützliche Informationen bekommst Du da. Wenn dann mal alles gut läuft, kannst Du die Mitgliedschaft, die nicht wirklich viel kostet, wieder kündigen.

Hausgeld sind i.d.R.nicht die Nebenkosten, sondern eine Rücklage die von allen Eigentümern gebildet wird.

@FGO65

Erzähl mir doch nichts. Im Hausgeld sind auch alle Nebenkosten enthalten. Die umlagefähigen (bei Vermietung) und die nicht umlagefähigen.

Sie brauchen diese Wohnung selber nie zu beziehen und müssen trotzdem vereinbarungsgemäß Hausgeld bezahlen, sobald Sie durch Kauf Miteigentümer geworden sind; näheres dazu erfahren Sie aus der Teilungserklärung mit Hausordnung und Verwaltervertrag, der Sie sich beim Kauf unterworfen haben.

Eigentümer bist du in dem Moment, wo du im Grundbuch stehst

das hausgeld ist von allen Eigentümern zu entrichten.. es kommt auch dir zugute, da aus diesen Kosten die Instandsetzung und Instandhaltung der Wohnanlage gezahlt wird

Kosten die Instandsetzung und Instandhaltung

Es ist ein Neubau. Da mag man über Deine Themen eigentlich noch nicht nachdenken. Aber es gehört dazu.

@DietmarBakel

.... und, was hat das mit der Peterschen Formel zu tun?

@schleudermaxe

Formeln sind immer gut - wenn Erklärungsbedarf vorhanden ist.

@DietmarBakel

... das freut mich, dass ich Dir helfen konnte.

.... ab Eintrag ins Grundbuch, denn das gibt es ja schon.

Die Zahlungspflicht ergibt sich ab Beschuss über den WiPlan und ob im Innenverhältnis der Bauträger bezahlt oder Großmutter, ist dem Verwalter egal.

Schaue also ggf. in Deine Vereinbarungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke an alle Antworten.
Endlich konnte ich beim Bauträger jemanden erreichen, der sich auskennt.
Dort erhielt ich die Auskunft, dass das Hausgeld vom Bauträger übernommen wird, bis die Wohnungsübergabe stattgefunden hat.
Tatsächlich muss ich aber an den Hausverwalter die Summe bezahlen, erhalte aber eine Erstattung am Ende des Jahres.
Wollen wir hoffen, dass das alles so klappt.
VG
P.S. Im Grundbuch steht der Bauträger, mein Name ist mit Auflassungsvermerk eingetragen.

.... dann musst Du aber bitte noch nichts bezahlen! Wer behauptet das?