Muss man Grunderwerbsteuer zahlen, wenn man Wohnungen tauscht?

5 Antworten

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Der Tausch zweier Grundstücke löst die Grunderwerbssteuer aus. Vgl. §1 Absatz 1 Nummer 1 Grunderwerbssteuergesetz:

ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet

Ein Tauschgeschäft begründet von jeder Seite den Anspruch auf Übereignung der jeweiligen Wohnung bzw. des anderen Grundstücks. Eine Wohnung ist im Rechtssinne auch ein Grundstück, es wird genau so behandelt.

Deshalb gibt es keinen Unterschied ob Kauf, Tausch oder Erwerb in der Zwangsversteigerung, etc. Man muss also Grunderwerbssteuer zahlen.

 


 

tauscht du da nur die Wohnung oder gehört zur Wohnung auch ein Grundstück denn unter Umständen fällt bei Eigentumswohnung keine Grunderwerbssteuer an. Wenn du dein Grundstück veräusserest muß der der es kauft Steuer errichten, egal wie er/sie es finanziert.
Was noch hinzu kommt ist dass das Grundbuchamt diese Veränderungen eintragen muß was auch Kosten verursacht

es gibt keine Wohnung OHNE Grundstück ....

für JEDE Eigentumswohnung ist ein Grundstücksanteil im Grundbuch eingetragen .....

bytheway: eine Eigentumswohnung wäre nicht verpflichtend im Grundbuch einzutragen, wenn kein Grundstück dazugehören würde ....

Aber natürlich. Außer ihr macht nur ein Schlüsseltausch ohne offiziell ein Eigentümerwechsel vorzunehmen. Würde ich aber nicht empfehlen

Ja aber sicher! Und Notarkosten. Und Grundbuchkosten.

ich bin mir nicht sicher ob das bei Eigentumswohnung auch zutrifft. Mal angenommen in einem Wohnblock sind 8 Eigentumswohnungen übereinander. Die können doch nicht das darunter liegende Grundstück veräussern wenn eine Wohnung verkauft wird

@newcomer

Es gehört doch aber immer ein ideeller Grundstücksanteil dazu.