Gründung eines Vereins bzw. "Untervereins"

3 Antworten

Was die Frage der Gemeinnützigkeit betrifft, so solltet Ihr diese mit dem Finanzamt besprechen. Die können Euch Auskunft darüber geben, ob eine Gemeinnützigkeit in dieser Form genehmigungsfähig ist oder ob diese durch Eure Vorgehensweise gefährdet wäre.

Für die Eintragung eines e.V. ins Vereinsregister benötigt Ihr sowieso einen Notar. Dieser überprüft anhand Eurer Satzung, ob der Verein beim Amtsgericht so eingetragen werden kann. Möglicherweise hat er eine Idee, wie Ihr die Sache mit der Aufwandsentschädigung regeln könnt, ohne dass es hier zu rechtlichen Problemen (auch beim Finanzamt) kommt.

Naja - es kommt drauf an. Die Beitragszahlungen dürfen dem Mitglied keine Vorteil verschaffen, sondern sind dem gemeinnützigen Zweck zu 100% zu Verfügung zu stellen. Wenn ihr eine Dienstleistung anbietet, ist das nicht gemeinnützig. Die Einnahmen sind - meiner Meinung nach - zu versteuern. So weit sind eure Überlegungen richtig. Um das genau zu beurteilen, müsste man wissen, um was es genau geht. Ein Rechtsbeistand wäre da vielleicht hilfreich.

Warum denn auch die Verwaltung? Macht die Verwaltung diese Diestleistung? Ich kann mir das nur schwer vorstellen.

Unterverein und selbstständige Verwaltung wird schwierig. Kenne ich mich aber weniger als gar nicht mit aus.

Ihr könntet doch aber jemanden beschäftigen und ihm ein Honorar zukommen lassen, wenn er eine bestimmte Tätigkeit des Vereins übernimmt. Das darf auch ein Mitglied sein. Wer derjenige dann wiederum sein Honorar spendet, kann keiner was dagegen sagen. Es muss aber eine absolut integre Person sein, denn er/sie könnte auf dem Honorar bestehen.

Vielleicht meldet sich JotEs noch ... weiß es vielleicht besser ...

Gruß S.

Klärt das lieber mit dem zuständigen Amtsgericht. Wenn das alles Satzungszweck ist dann gibt es eigentlich keine Probleme.