Grillservice als Nebenerwerb - welche Anforderungen?

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Glaube da sind trotzdem noch Hürden und die liegen dann im Einzelfall. Und ich möchte jetzt nicht an der Aufzählung hängen Handwaschbecken im Arbeitsbereich und in der Toilette. Kennst Du sicher selber. Und es scheint auch unterschiedliche Sichtweisen in den Ländern zu geben. Nicht nur das die Behörden anders strukturiert sind.

Ich denke sofort an drei ganz andere Punkte.

Es gibt nach meiner Erinnerung die Unterweisung. Info-Gehalt: Mit Durchfall geht man nicht zur Arbeit mit Lebensmitteln. Und dann sollte es da aber noch das Buletten-Abitur geben. Siehe Hackfleischverordnung.

Ob bei Dir die Veterinärämter, Gesundheitsämter oder Warenkontrolldienst (gibt die tollsten Bezeichnungen) zuständig ist - Vor Ort erfragen.

Stichwort Fettabscheider und regelmäßiger Entsorgungsnachweis. Bin mir sicher, dass das in allen Bundesländern Pflicht ist und gewerbliches z.B. nicht in die Biotonne darf.

Dann wird durch die Zubereitung von Saucen oder Kartoffeln kochen sicher auch eine Geruchsbelästigung möglich sein. Vermehrte Einkauffahrten und Lieferungen führen zu mehr Verkehr. Ob die Nachbarn in einem Wohngebiet dieses akzeptieren müssen?

Dann fällt mir noch der zweite Kühlschrank ein. Aber alles das würde ich in Niedersachsen mit dem Veterinäramt besprechen. Also mit denen, die auch die Kontrollen in der stehenden Gastronomie erledigen.

Ach ja, und noch eine Sache ist die Überdachung. Falls ein Vogel genau dann über dem offenen Grill was fallen lässt, wenn der Deckel auf ist... Aber darüber können die auch informieren. Spuckschutz ggf. auch.

Aufträge bzw. Anfragen gäbe es zuhauf. Deshalb möchte ich mich jetzt doch lieber gewerblich anmelden.

Auch bei wenigen Aufträgen solltest Du da kein Risiko eingehen. Die meisten Anzeigen kommen natürlich von Freunden. Aber auch der versteckte Neid ist oft genug der Anlass für Anzeigen. Entweder beim Finanzamt oder der Gewerbeaufsicht. Dem kann man nur entgehen, wenn man die Vorschriften peinlichst genau einhält.

Zum Thema Wirtschaftlichkeit: Allein die Entsorgung der Essensabfälle ist eine hohe finanzielle Belastung. Ob dieses so leicht im Nebenerwerb lukrativ darstellbar ist, da bin ich mir gar nicht so sicher. Schon gar nicht, weil Du mindestens im Winter kaum Aufträge haben wirst. Meine Schätzung geht dahin, dass es allein bei den laufenden Kosten auf etwa 80 Aufträge im Jahr hinauslaufen muss.

Ebenfalls zum Thema Wirtschaftlichkeit: Die Umsatzsteuer. Es scheint, dass die teuren Anschaffungen bereits gelaufen sind. Ob dafür aber bereits der Vorsteuerabzug hätte geltend gemacht werden müssen, dass kannst Du nur mit einem Steuerberater klären. Denn mit den 19% wäre dieses gegenüber Mitbewerbern ein echter Nachteil.

Grundsätzlich sollte es also möglich sein, doch die Risiken sind m.E. richtig hoch. Ob da eine positive Investitionsentscheidung gefällt werden kann würde ich auf Grundlage der vorhandenen Informationen locker in Frage stellen.

Immerhin willst Du das lediglich im Nebenerwerb machen. Trotz der vorliegenden Anfragen wird es allerdings schwer. Dazu kommen die Zeiten und Kosten für das generieren weiterer Kunden. Zeiten für die Dokumentation der Frischwaren und des Gefriergutes. Dann die übliche Selbstverwaltung. Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Einsätze.

Ob Dein Arbeitgeber dafür sein Okay gibt? Bei dem Umfang kann ich mir schon vorstellen, dass das einen Arbeitsrechtler beschäftigen könnte. Also ob Dein Arbeitgeber nur informiert werden brauch oder ob er da aus sozialen Gründen ein Nebengewerbe auch untersagen kann.

Zwar kann dann immer noch jemand aus der Familie den Kopf für die Gewerbeanmeldung hin halten. Und gerade bei der Ehefrau ist man ja verpflichtet zu helfen, doch wie das aussieht ist auch die Frage an einen Juristen.

Ob durch die Meldung eines Gewerbes durch die Ehefrau noch andere Rechtsverstöße sich ergeben können, dass entzieht sich auch meiner Kenntnis. Das könnte sogar sein, dass da das Finanzamt nicht amüsiert wäre. Denn es kann durchaus passieren, dass bei der Zusammensetzung ggf. vorliegender Einkommensverhältnisse eine getrennte Veranlagung zu geringerer steuerlicher Belastung führt. Wenn das Finanzamt dann einen Gestaltungsmissbrauch darin erkennen würde oder dieses sogar als Steuerhinterziehung betrachtet, auch diese Frage sollte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin erörtert werden.

Wobei diese Idee der Gestaltung tatsächlich ein gutes Beratungsergebnis werden kann. Leider kann man so nicht testen wie gut die Beratung ist. Dann müsste der Berater selbst auf die Idee kommen und sie entsprechend in Zweifel ziehen und prüfen.

Fortsetzung als Kommentar - Die Zeichengrenze wurde überschritten!

Leider ist das ganze Vorhaben - obwohl schon Vorarbeiten geleistet sind - nicht so einfach, wie es im ersten Moment erscheint. Dich allerdings an meinen vorgeschlagenen Fahrplan zu halten (also Veterinäramt/Gewerbeaufsicht, Steuerberater, Arbeitgeber und ggf. Arbeitsrechtler) wird eine Vielzahl von Problemen mindestens einen Gutteil der Spitzen nehmen können.

Wobei die Wirtschaftlichkeit nur am Rande vor kam. Aber auch hier solltest Du nicht mit einer Spekulation auf viele Anfragen/Angebote starten. Immerhin sagt die Erfahrung, dass nicht jeder Kunde jährlich Bedarf hat. Der Reiz des Neuen vergeht auch, wenn man erst einmal eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen versorgt hatte. Ob aber gerade durch eine Spezialisierung die Wirtschaftlichkeit langfristig zu sichern ist könnte ein spannender Untersuchungsgegenstand sein.