Grenznahe Bebauung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, die Grenzabstände sind in den Bundesländer verschieden, aber davon abgesehen im Bebauungsplan deiner Straße werden doch die Baufenster angegeben und wenn von den Vorgaben abgewichen werden soll müßen andere Stellen erst ihr OK geben (Gemeinde, Landrats oder Bauamt) und die Nachbarn müßen zustimmen. Ich bin mir nicht sicher aber eine "Baulast" kommt auch in das Grundbuch, sonst kann man sich nach ~10 Jahren nicht mehr "richen" und bemüht ein Gericht wegen der nicht eingehaltenen Grenzabstände.

Guten Morgen Cabby08,

als unser Nachbar gebaut hat, konnten die 3 m Abstand auch nicht eingehalten werden.

Das Bauamt (Landratsamt) und die Nachbarn müssen mit dem geringeren Abstand einverstanden sein.

Ihr solltest euch vorab mal im Bauamt, Gemeinde oder Rathaus, erkundigen, ob dieser Grenzabstand genehmigt werden könnte.

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag!

Cabby08 
Fragesteller
 05.05.2016, 08:48

Vielen Dank für deine Antwort. Und wenn wir mit diesem geringen Abstand nicht einverstanden sind? Wäre diese Sache dann erledigt? Das Problem ist nämlich das unsere Nachbarn nur kommen wenn die etwas wollen. In der Vergangenheit haben die uns schon oft schikaniert und uns Sachen unterstellt. 

verreisterNutzer  05.05.2016, 08:53
@Cabby08

Dann kann es problematisch werden, unser Nachbar "steht" schon fast mit seinem Haus an unserem Zaun, wir haben eine Doppelhaushälfte (OG) und der andere Besitzer des Hauses war nicht einverstanden, bei seinem Grund mussten die 3 m Abstandsfläche eingehalten werden - dass heißt, das Haus musste dort verschmälert gebaut werden. LG

Cabby08 
Fragesteller
 05.05.2016, 09:30
@verreisterNutzer

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann kann unser Nachbar ohne die Zustimmung von uns nicht so nah an die Grenze bauen? 

verreisterNutzer  05.05.2016, 09:59
@Cabby08

genau, die 3 m Abstandsfläche sind gesetzlich vorgegeben, mach dich auf jeden Fall mal im Bauamt/Landratsamt schlau. LG

verreisterNutzer  05.05.2016, 21:51
@Cabby08

gerne!

Die 3 m sind eine Sache. Die Andere sache ist die , das er Halbe Höhe einhalten muß. Wenn er 6,40 m hoch bauen will müssen 3,20m Abstand her. Dazu kommt, ob dann an der Stelle auch noch eine Giebelwand ist. 

Was aber entscheidend ist, das man eine Abstandflächen-übernahmeerklärung braucht. Wenn du ihm die unterschreibst, dann kannst du in seinen Bereich nie mehr etwas bauen.

Das wichtigste Argument dürfte der Brandabstand sein. Bei massiver Bauweise jeder 3 m und wenn der andere brennbar baut braucht er 5 m , also insg. 8 m. Da reicht es schon, das er eine Holzverkleidung anbringt.  Das Brandgesetz kann evtl sogar auf 2 mal 5 m ausgelegt werden, aber da braucht es einen Experten von der Brand - Versicherungskammer.


Ihr Maurermeister aus Bayern

Cabby08 
Fragesteller
 06.05.2016, 06:33

Vielen Dank. Weiß nur das er 4 m lang und ca. 3.50m hoch anbauen möchte. Soll genau wie der Rest des Hauses ein Flachdach bekommen. 

Also wenn ich dem ganzen nicht zustimme, dann muss er so bauen wie es vorgeschrieben ist, also mit dem nötigen Abstand zur Grenze? 

Sie haben mir sehr geholfen. Danke.

Das Bundesland und das geltende Baurecht sind ausschlaggebend in Verbindung mit dem gültigen Bebauungsplan.

Brandschutzabstand sind >= 5m zwischen den Bauteilen - Feuer macht keinen Unterschied zwischen den Bundesländern, es brennt und raucht überall gleich.

Grenzabstände sind in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt. Es gibt Bebauungspläne und die sind verbindlich. Die Landesbauordnungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei uns ist es so, dass ein Abstand zur Grenze des Nachbarn von 6 m eingehalten werden muss. Es dürfen bei diesem Abstand keine Fenster eingebaut werden, die auf das Nachbargrundstück zeigen.  Vergrössert man den Abstand um 30 cm, so dürfen auch Fenster zum Nachbargrundstück hin, eingebaut wreden. Auch wenn man sich mit dem Nachbarn einigt, heisst das noch lange nicht, dass die Baumassnahme auch genehmigt wird. Klarheit erhält man nur dann, wenn man sich mit dem Bauamt in Verbindung setzt.