Greift die VBL auch bei befristeter voller Erwerbsminderungsrente?

3 Antworten

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Hallo Laureen2507,

Sie schreiben unter anderem:

Greift die VBL auch bei befristeter voller Erwerbsminderungsrente? bekomme ich eigentlich anteilig oder vollen Urlaub für 2017? Wie sieht es mir der Jahressonderzahlung für 2017 aus? 

Antwort:

Wer mit Abkürzungen hantiert läuft Gefahr, falsche Aussagen zu erhalten!

"VBL" = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder!

"VBL" = Betriebsrente!

Grundsätzlich ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt und Ihre Lohnbuchhaltung für Ihre diversen Fragen zuständig, denn jeder Einzelfall ist anders und hier hat niemand Einblick in Ihre vertraglichen Abmachungen!

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente.pdf;jsessionid=E752E7ADBEBF0810C29822F709424F84?__blob=publicationFile&v=2

Auszug von Seite 26 der o.a. Broschüre:

Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich
rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende
Einkünfte unschädlich:

• Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,

• Betriebsrenten,

• beamtenrechtliche Pensionen,

• Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn
(z.B. Abfindungen),

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie
nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind,

• Einkünfte aus Vermögen

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Muss ich irgend Etwas beantragen, damit mir meine Stelle erhalten bleibt? Ich bin derzeit E8 Stufe 5 (W)

Antwort:

Sie können ggf. von sich aus Ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen!

Wenn Ihnen seitens Ihres Arbeitgebers gekündigt wird, sollten Sie sich von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen, damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit einem etwaigen Antrag auf ALG 1 keine Probleme bekommen!

Kann man mich bei Beendigung der EMRente runterstufen?

Antwort:

Niemand hat hier Einblick in Ihren Arbeits-/Tarifvertrag!

Klären Sie diese Fragen bitte mit Ihrem Arbeitgeber!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Laureen2507 
Fragesteller
 17.05.2017, 12:07

Ich Danke Dir sehr!

Hallo,

deine Arbeitsverhältnis ruht, während der Zeit als Erwerbsminderungsrentner kannst du die VBL Rente beantragen, notwendig eine Antrag (abfordern) und der Rentenbescheid.

Sonderzahlungen regeln Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, nachschauen.

Beste Grüße

Dickie59

Laureen2507 
Fragesteller
 17.05.2017, 12:04

Ganz lieb! Ich Danke Dir!

Bei Eintritt des Versicherungsfalles wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres werden bei der Berechnung der Betriebsrente für die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzliche Versorgungspunkte auf der Basis des durchschnittlichen monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigt. Dies gilt allerdings nur, wenn bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls eine Pflichtversicherung bestanden hat.

https://www.vbl.de/de/service/fragen_antworten/vblwiki/ansprüche-aus-der-betriebsrente_flatptyt.html

Du kannst deinen Job nicht erhalten,  du weißt ja nicht wie es um dich steht und ob es dir in drei Jahren besser geht.  Bevor die Rente ausläuft,  bekommst du einen weiteren Antrag zugeschickt,  wo du weiterhin Rente beantragen kannst.  

Alles Gute dir.

Laureen2507 
Fragesteller
 17.05.2017, 12:05

Ich Danke Dir! Tolles Forum, tolle Menschen!