Gnjidic, Aehle & Partner (Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens) Hab ich was zu befürchten?

4 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass das kein Mahnbescheid war, sondern eine einfache Mahnung.

Da kein Vertrag zustande gekommen ist, schuldest du dieser Bande auch nichts. Kannst du im Prinzip so lange aussitzen, bis ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden sollte. Sollte das passieren, einfach widersprechen.

Ich würde aber einmalig einen Widerspruch empfehlen, z.B.: "Werte Damen und Herren, ich widerspreche der Forderung vollumfänglich. Ich untersage die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und Meldung an Auskunfteien. Bei weiteren Drohbriefen werde ich umgehend Strafanzeige gegen sie und ihren Mandanten erstatten."

SacredGear 
Fragesteller
 23.02.2016, 19:31

Danke dir!

mepeisen  23.02.2016, 20:09

Davon abgesehen ist Kostendopplung von Anwalt und Inkasso in dergleichen Angelegenheit sowieso verboten.

Ich würde A) beim Aufsichtsgericht des Inkassos eine Beschwerde hinterlassen. Tenor: "Das Inkasso hat offenbar keinerlei Sachkenntnis und Fachkenntnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen. Es ist außergerichtlich zwingend auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen. Daher möchten Sie bitte von Amts wegen dem Inkasso sofort die Lizenz entziehen."

B) die Anwaltskammer des Anwalts unterrichten. Tenor "Verbotene Kostendopplung durch zwei Rechtsdienstleister in der gleichen Angelegenheit (außergerichtliche Betreibung). Dies möchten sie dem Anwalt bitte untersagen oder ggf. die Zulassung entziehen."

Beides kostet außer Briefporto nichts und zeigt denen auch deutlich, dass du dich zu wehren weißt. Danach dürften die sofort aufgeben. Wie Franneck richtig sagt, ist kein Vertrag zustande gekommen durch deine Ablehnung. Zudem wurdest du bestimmt nicht korrekt über die Kosten informiert. Das ist nämlich deren Masche, nämlich für faktisch Nichts Geld per Nachname zu verlangen und dann bei Ablehnung maximalen Druck auszuüben und Angst zu schüren. Dabei ist das alles nicht mal heiße Luft. bestenfalls nur lauwarme Luft...

Geheim0815  24.02.2016, 08:54

wie kommst du darauf das kein Vertag zustande gekommen sit?

"Juni/Juli 2015 habe Ich einen Finanzierungsvertrag unterschrieben"

Eine verweigerung der Annahme gilt nicht mehr als Widerruf und die Frist ist wie er sagte überschritten.

Kostendopllung natürlich nicht ok durchs Inkasso, aber Forderung + Anwalt sind zu zahlen... zumindest wenn die Leistung auch erbracht wurde (was auch immer die war)

franneck1989  24.02.2016, 09:34
@Geheim0815

Das was er dort unterschreibt, ist kein Kreditvertrag, sondern ein Vermittlungsauftrag. Lugano vergibt selbst keine Kredite.

Solange es nicht zu einem Abschluss eines Kreditvertrages und zur Auszahlung kommt, entsteht auch kein Anspruch für solche Gebühren. (§655c BGB)

Darüber hinaus wäre der Vertrag anfechtbar

mepeisen  27.02.2016, 00:11
@Geheim0815

Eine verweigerung der Annahme gilt nicht mehr als Widerruf

Davon war auch nie die Rede. Es ist definitiv nichts zu zahlen. Das wissen die Betrüger auch. Betrüger deswegen, weil die offenbar kaum erfolgreich Kredite vermitteln, aber jedes mal per Nachname irgendwelche eigentlich wertlose Info-Post verschicken. Seit Jahren mit immer wieder wechselnden Firmennamen.

War es en gerichtlicher Mahnbescheid ?

Ansonsten : Da kein Geld geflossen ist bzw es nicht zur Finanzierung gekommen ist : Nicht durchsetzungsfähig

SacredGear 
Fragesteller
 23.02.2016, 22:52

eine Zahlungsaufforderung von Anwälte Gnjidic, Aehle & Partner

Geheim0815  24.02.2016, 08:56

mal abgesehen davon das das mit dem Nachnamebetrag bischen nach abzocke riecht.... ohne zu wissen was im unterschriebenen Vertrag stand kann man das kaum sagen.

mepeisen  27.02.2016, 00:12
@Geheim0815

Doch das kann man so sagen. Es gibt hier keine Möglichkeit, das BGB auszuhebeln. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber Sondervorschriften für Vermittlungen geschaffen. Um solchen Abzockern die gesetzliche Grundlage zu entziehen.

Ich hoffe in deinem Sinne, dass du keinen Mahnbescheid bekommen hast, sondern lediglich eine Mahnung.

Gerichtspost zu ignorieren ist nämlich ziemlich gehirnamputiert und führt zu Konsequenzen.

Genau das selbe wollen die von mir 175 Euro 

Habe nie was unterschieben ist auch 2 Jahre her und nach 2 Jahren kommen die aufeinmal und fordern sofort 175 Euro von mir es karm nie eine Mahnung