Giro Konto nicht gedeckt. Lastschrift 2 mal zurück genommen. Was nun?
Hallo liebe Gemeinde. Mir ist etwas ziemlich dummes Passiert. Und zwar habe ich vor einiger Zeit etwas bei der Mayischen gekauft und irgendwie (Ich war an dem Tag shoppen) War mein Konto wohl nicht mehr ausreichend gedeckt. Ich war jetzt längere Zeit nicht Zuhause und öffne heute meinen Briefkasten und sehe das bereits zweimal versucht wurde den Betrag abzubuchen und beide male wurde die Lastschrift natürlich zurück gezogen. Ich weiß das war dumm von mir und ich hätte auszüge ziehen sollen und alles. Ich hatte so ein Problem noch nie und weiß jetzt nicht was auf mich zu kommt oder was ich machen muss. Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen. Am 2.11 habe ich wieder Geld drauf. Kann ich einfach bis dahin warten und sie versuchen es da nochmal oder kann ich die Rechnung irgendwie per Auszahlung begleichen? Im Endeffekt muss ich die Sache Aussitzen oder nicht? Muss ich Strafe zahlen oder ist das villt schon versuchter Betrug? Ich bin echt Ratlos gerade. __
4 Antworten
Wann du Geld drauf hast, muss den Gläubiger nicht interessieren, die Forderung war mit der Kartenzahlung sofort fällig und du bist nun im Verzug.
Daher schuldest du die Erstattung des Verzugsschadens, ergo Rücklastschriftkosten (ca. 5-6,- €), Mahngebühren (max. 2,50 € pro Brief) und Verzugszinsen (5% über Basis, taggenau).
Setze dich sofort morgen mit dem Laden in Verbindung und biete nachweislich die sofortige Zahlung an.
ist das villt schon versuchter Betrug?
Es ist dann Betrug wenn du etwas kaufst in dem Wissen (Vorsatz) es nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich bezahlen zu können. Dir das nachzuweisen dürfte hier schwer fallen.
Richte dir Onlinebanking ein und schau dass du immer auf dem Laufenden bist, was auf deinen Konten abgeht.
Ich persönlich kann nicht nachvollziehen wie schlecht manche Menschen ihr Geld managen. So kommt man nie zu Vermögen, aber zu Schulden und Problemen. :o
Deinen letzten Satz finde ich sehr zutreffend!!!!!!!!
Kümmere Dich darum, ruf beim Verkäufer an, erkläre die Situation und bitte um Zahlungsaufschub.
Allerdings wirst Du doppelte Rücklastschriftgebühren zahlen müssen, was wohl mindestens 12 EUR betragen wird – evtl. zusätzliche Mahngebühren.
Mit etwas Glück wirst Du Dein Käuferkonto dort behalten können, aber wahrscheinlich vorerst nur noch in Vorkasse kaufen können. Mit Pech wird Dein Kunden-Konto gelöscht und es gibt einen Negativ-Eintrag bei Creditreform oder sonstigen Auskunfteien. Ist aber eher unwahrscheinlich, vorausgesetzt Du versuchst nicht die Sache auszusitzen, denn dann brauchst Du auch kein explizites Pech mehr und das fällt unter die Kategorie "selbst Schuld".
PS: Wer oder was ist "Mayischen"?
Die Bank belastet den Abbucher mit JEDER Rückbuchung und dieser wird kaum auf den Kosten sitzen bleiben wollen, zumal der Käufer nicht seinen Teil des Vertrages erfüllt.
"Versuch" oder "Hoffnung" interessiert hier niemanden.
Die Bank wird den Fragesteller über den weiteren gescheiterten Abbuchungsversuch unterrichten und die Kosten der Unterrichtung in Rechnung stellen, das ist korrekt.
Jedoch hat das nicht mit den Kosten zu tun, die der Einziehende zahlt. An den stellt die Bank die Rechnung für die Rückbuchung und dieser fordert sie vom Forderungsschuldner ein.
Der erste Versuch ist bereits fehlgeschlagen jeder weitere bezogen auf die gleiche Forderung ist Spaß und Freude des Gläubigers, NICHT des Schuldners.
Um eine Weise Film Figur zu zitieren: Viel zu lernen, du noch hast.
Ich habe auch nicht davon gesprochen, dass der Konto-Inhaber/Fragesteller/Kunde/Käufer diese Kosten direkt übernehmen, bzw. an die Bank zu zahlen hat, sondern dass der Abbucher/Verkäufer diese an die Bank zu leisten hat und der wiederum sich diese Kosten beim Kunden/Fragesteller wieder zurück holen wird.
Das steht auch in allen Online-Händler-AGB's so.
Besser aufpassen, Du musst.
Aussitzen ist nicht gut.
Ruf bei dem Händler an (in der Buchhaltung), entschuldige Dch eine Million Mal und sag ihnen, daß Du gerade einen Engpaß hast und erst in der nächsten Woche wieder flüssig bist. Die sagen Dir dann, ob Du den ausstehende Betrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühren überweisen sollst oder ob sie in der nächsten Woche erneute abbuchen.
Ruf bei der Firma an und kläre es.
Der zweite Abbuchungsversuch ist ein Hoffnungslauf und geht nicht zu lasten des Schuldners.
Nur die erstmalige fehlgeschlagene Abbuchung darf diesen berechnet werden.