Gilt es als Erregung öffentlichen Ärgernisses, sich als junge Frau "oben ohne" im Hallenbad aufzuhalten?

6 Antworten

"Erregung eines öffentlichen Ärgernisses" (§ 183a StGB) ist es nicht. Demzufolge auch nicht strafbar. 

Allerdings könnte man das Entblößen als Belästigung der Allgemeinheit definieren, dann wäre es eine Ordnungswidrigkeit nach 118 OwiG. Aber selbst das halte ich für überzogen. Blöß oder Nacktheit ist allgegenwärtig und brüskiert heutzutage niemand mehr.

Allerdings hat der Badbetreiber das Hausrecht. Sein Haus, seine Regeln. Wenn er das Entblößen nicht will, kann er das Durchsetzen, indem er dich des Bades verweist. Mehr aber auch nicht. 

M.E. hätte es ausgereicht, dich auf eine Kleiderordnung und die Möglichkeit des Hausverweises hinzuweisen und sich irgendwelche anderen Drohungen zu sparen. 

Der Bademeister hat im Hallenbad Hausrecht. Er kann die Kleiderordnung bestimmen, wie er (bzw. sein Chef) will.

In erster Linie gelten mal die Regeln des Badbetreibers. Und wenn die kein Oben-Ohne Rumlaufen vorsehen, ist das eben so, da musst du dich dran halten, mal ganz weg von evtl. strafrechtlicher Thematik.

Natürlich gilt es das, du solltest dich an die Regeln halten wie jeder andere im Schwimmbad auch. Am Strand oder See gelten eben andere Vorschriften, in der Halle entscheidet der Besitzer, der hat Hausrecht.

Das hat außerdem absolut nichts mit deinem Aussehen zu tun, würde im Umkehrschluss ja heißen, du darfst dich ausziehen und übergewichtige Frauen nicht.

Mistermanman  29.03.2017, 22:57

Ich glaube ihre Wortwahl war nicht ganz passend sie wollte wohl ausdrücken das sich wohl keine Person von ihrem äußerlichen "belästigt" gefühlt hat

Mal abgesehen was Du am Strand machst interessiert nicht die Bohne. Im Hallenbad, gibt es Regeln/ Gesetze an die Du Dich halten mußt.